Verfassungsrecht

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    Sozialisierung

    Sozialisierung ist die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen oder Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft auf gesetzlicher Grundlage. Artikel 15 Grundgesetz erlaubt sie zum Zweck einer grundlegenden Neuordnung wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse. Das Sozialisierungsgesetz muss Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Die Vorschrift unterscheidet sich von der Enteignung, weil nicht nur eine konkrete öffentliche…

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    Staatskirchenrecht

    Staatskirchenrecht bezeichnet die staatlichen Rechtsnormen über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften. Dazu gehören Religionsfreiheit, staatliche Neutralität, kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Körperschaftsstatus, Kirchensteuer, Religionsunterricht und Staatsleistungen. Die Grundlagen finden sich vor allem im Grundgesetz und den über Artikel 140 Grundgesetz einbezogenen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung. Deutschland kennt weder eine Staatskirche noch eine strikte Trennung, sondern ein freiheitliches…

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    Religionsverfassungsrecht

    Religionsverfassungsrecht umfasst die verfassungsrechtlichen Regeln über Freiheit, Gleichheit und Organisation von Religion und Weltanschauung im Verhältnis zum Staat. Es schützt individuelle und kollektive Religionsfreiheit, gewährleistet das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und verpflichtet den Staat zu Neutralität und Parität. Grundlage sind insbesondere Artikel 4 und 140 Grundgesetz sowie die einbezogenen Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung. Der Begriff erfasst…

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    Kirchliches Selbstbestimmungsrecht

    Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gewährleistet Religionsgemeinschaften, ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes selbstständig zu ordnen und zu verwalten. Grundlage ist Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung. Geschützt sind unter anderem Organisation, Ämter, Verkündigung, Mitgliedschaft und kirchliches Dienstrecht. Staatliche Gerichte müssen das religiöse Selbstverständnis beachten, zugleich…

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    Neutralitätsgebot des Staates

    Das Neutralitätsgebot des Staates verpflichtet staatliche Stellen, sich nicht mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung zu identifizieren und unterschiedliche Bekenntnisse grundsätzlich gleich zu behandeln. Es folgt aus Religionsfreiheit, Gleichheit und dem religionsverfassungsrechtlichen Trennungsprinzip. Neutralität bedeutet keine vollständige Distanz oder Religionsfeindlichkeit; Kooperation und Förderung sind zulässig, wenn sie offen, sachlich begründet und paritätisch ausgestaltet sind. Staatliche…

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    Parität

    Parität bezeichnet im Religionsverfassungsrecht das Gebot, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften grundsätzlich gleich und ohne sachwidrige Bevorzugung oder Benachteiligung zu behandeln. Sie folgt aus Gleichheit, Religionsfreiheit und staatlicher Neutralität. Parität verlangt nicht stets identische Ergebnisse; Unterschiede in Größe, Dauer, Organisation oder Aufgaben können sachgerechte Differenzierungen rechtfertigen. Entscheidend ist, dass staatliche Kriterien religionsneutral, transparent und am jeweiligen Regelungszweck…

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    Ablösung der Staatsleistungen

    Ablösung der Staatsleistungen bedeutet die einmalige endgültige Beendigung historisch begründeter, regelmäßig wiederkehrender Leistungen der Länder an Religionsgemeinschaften gegen einen angemessenen Ausgleich. Der Verfassungsauftrag folgt aus Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung. Der Bund soll Grundsätze aufstellen, auf deren Grundlage die Länder Ablösungsgesetze erlassen. Ablösung ist von entschädigungsloser Einstellung…

  • Homogenitätsgebot

    Homogenitätsgebot bezeichnet die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Länder, ihre staatliche Ordnung an grundlegenden Strukturprinzipien des Grundgesetzes auszurichten. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…

  • Bundestagsauflösung

    Bundestagsauflösung bezeichnet die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode des Bundestages durch den Bundespräsidenten. Das Grundgesetz kennt kein allgemeines Selbstauflösungsrecht des Parlaments. Eine Auflösung ist nur in zwei eng geregelten Fällen möglich: nach einer gescheiterten Kanzlerwahl gemäß Artikel 63 Absatz 4 GG oder nach einer erfolglosen Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 GG. In beiden Verfahren entscheidet der Bundespräsident…

  • Länderfinanzausgleich

    Länderfinanzausgleich bezeichnet das System zur Verteilung und zum Ausgleich finanzieller Mittel zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der…