Straßenrecht

  • Straßenanlieger

    Straßenanlieger ist, wer Eigentümer oder sonst Nutzungsberechtigter eines Grundstücks ist, das an eine öffentliche Straße grenzt oder über sie erschlossen wird. Aus dieser Lage entstehen besondere rechtliche Beziehungen zur Straße. Dazu können Rechte auf angemessene Erreichbarkeit, aber auch Pflichten wie Straßenreinigung, Winterdienst oder die Duldung bestimmter Straßenarbeiten gehören. Der genaue Umfang richtet sich nach Straßenrecht,…

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    Wegerecht

    Wegerecht bezeichnet je nach Zusammenhang entweder das öffentliche Straßen- und Wegerecht oder ein privates Recht, ein fremdes Grundstück als Zugang oder Zufahrt zu benutzen. Das private Wegerecht wird meist durch eine Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit gesichert. Inhalt, Verlauf und Nutzungsumfang ergeben sich aus Eintragung, Bewilligung und Zweck der Bestellung. Ein bloß tatsächlich geduldeter Weg…

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    Straßenreinigungsrecht

    Das Straßenreinigungsrecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über Reinigung öffentlicher Straßen, Gehwege und Plätze. Grundsätzlich ist die zuständige Kommune für die Reinigung verantwortlich, kann bestimmte Pflichten jedoch durch Satzung auf Straßenanlieger übertragen. Dazu gehören etwa Beseitigung von Schmutz, Laub und Abfällen sowie teilweise der Winterdienst. Inhalt, Häufigkeit und räumlicher Umfang müssen hinreichend bestimmt sein. Für kommunale…

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    Winterdienst

    Winterdienst bezeichnet Maßnahmen zur Sicherung von Straßen und Gehwegen bei Schnee und Eis, insbesondere Räumen und Streuen. Verantwortlich ist grundsätzlich der zuständige Straßenbaulastträger oder die Kommune; Pflichten für Gehwege können durch Satzung auf Anlieger übertragen werden. Umfang und Zeitpunkt richten sich nach Gesetz, Satzung, Verkehrsbedeutung, Gefahrenlage und Zumutbarkeit. Eine lückenlose Sicherung jederzeit und überall wird…

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    Verkehrssicherungspflicht

    Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, zumutbare Maßnahmen zum Schutz anderer vor vorhersehbaren Schäden zu treffen. Vollständige Gefahrlosigkeit wird nicht verlangt; geschützt wird vor Risiken, mit denen ein verständiger Nutzer nicht ohne Weiteres rechnen muss. Inhalt und Umfang hängen von Gefahrenwahrscheinlichkeit, möglicher Schadensschwere, Verkehrserwartung und Zumutbarkeit ab. Pflichtverletzungen können Schadensersatz- und…

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    Straßenrecht

    Das Straßenrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, der Rechtsstatus, Widmung, Einteilung, Bau, Unterhaltung und Benutzung öffentlicher Straßen regelt. Es bestimmt, welche Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr dienen und wer für sie verantwortlich ist. Maßgeblich sind das Bundesfernstraßengesetz sowie die Straßen- und Wegegesetze der Länder. Vom Straßenverkehrsrecht unterscheidet es sich dadurch, dass dieses vor allem die…

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    Amtshaftung wegen Straßenmängeln

    Amtshaftung wegen Straßenmängeln betrifft Schadensersatzansprüche, wenn ein Amtsträger eine drittbezogene Pflicht zur sicheren Unterhaltung oder Kontrolle einer öffentlichen Straße schuldhaft verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Anspruchsgrundlage ist regelmäßig § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz. Der Geschädigte muss Pflichtverletzung, Verschulden, Schaden und Ursächlichkeit darlegen. Nicht jeder Straßenschaden begründet Haftung; maßgeblich sind Verkehrsbedeutung,…