Straßenrecht

  • Widmung einer Straße

    Die Widmung einer Straße ist der hoheitliche Akt, durch den eine Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält und einem bestimmten öffentlichen Verkehrszweck gewidmet wird. Sie legt insbesondere Straßenklasse, Träger der Straßenbaulast und zulässige Benutzungsarten fest. Voraussetzung ist regelmäßig, dass der Träger über das Grundstück verfügen darf oder der Eigentümer zustimmt. Die Widmung wird öffentlich…

  • Einziehung einer Straße

    Die Einziehung einer Straße ist der hoheitliche Akt, durch den eine öffentliche Straße vollständig ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche verliert. Sie beendet die Widmung und damit den straßenrechtlichen Gemeingebrauch. Zulässig ist sie nach Maßgabe des jeweiligen Straßengesetzes, insbesondere wenn die Straße keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Das Verfahren verlangt…

  • Teileinziehung

    Die Teileinziehung ist eine straßenrechtliche Allgemeinverfügung, durch die die Widmung einer öffentlichen Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt wird. Anders als bei der vollständigen Einziehung bleibt die Straße öffentlich, ihr Gemeingebrauch wird jedoch eingegrenzt. Voraussetzung sind die im jeweiligen Straßengesetz bestimmten Gründe. Das Verfahren erfordert regelmäßig Ankündigung, Abwägung betroffener Belange und öffentliche…

  • Gemeingebrauch

    Gemeingebrauch ist die Benutzung einer öffentlichen Straße durch jedermann im Rahmen ihrer Widmung und der geltenden Verkehrsvorschriften. Er umfasst vor allem Fortbewegung und Verkehr, kann je nach Landesrecht aber auch einen begrenzten kommunikativen Gebrauch einschließen. Die Nutzung ist grundsätzlich erlaubnisfrei und unentgeltlich. Wer die Straße überwiegend zu anderen, insbesondere gewerblichen oder privaten Zwecken nutzt, überschreitet…

  • Sondernutzung

    Sondernutzung ist die Benutzung einer öffentlichen Straße über den straßenrechtlichen Gemeingebrauch hinaus. Sie liegt vor, wenn die Verkehrsfläche überwiegend für private, gewerbliche oder sonstige widmungsfremde Zwecke eingesetzt wird. Typische Beispiele sind Außengastronomie, Verkaufsstände, Baugerüste oder dauerhaft aufgestellte Werbeanlagen. Eine Sondernutzung bedarf regelmäßig einer behördlichen Erlaubnis und kann mit Bedingungen, Auflagen sowie einer kommunalen Sondernutzungsgebühr verbunden…

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    Sondernutzungserlaubnis

    Die Sondernutzungserlaubnis ist die behördliche Gestattung, eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus zu benutzen. Sie wird beispielsweise für Außengastronomie, Verkaufsstände, Container oder Baugerüste benötigt. Die Erlaubnis steht regelmäßig im Ermessen der zuständigen Straßenbaubehörde und kann befristet, widerruflich oder mit Auflagen versehen werden. Daneben können weitere Genehmigungen, etwa nach Bau-, Gewerbe- oder Straßenverkehrsrecht, erforderlich sein….

  • Straßenbaulast

    Straßenbaulast bezeichnet die öffentlich-rechtliche Verantwortung, eine Straße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Träger ist je nach Straßenklasse der Bund, ein Land, ein Landkreis, eine Gemeinde oder eine andere Körperschaft. Inhalt und Umfang bestimmen die Straßengesetze im Rahmen der Leistungsfähigkeit. Aus der Straßenbaulast folgt…