Sondernutzung

Sondernutzung ist die Benutzung einer öffentlichen Straße über den straßenrechtlichen Gemeingebrauch hinaus. Sie liegt vor, wenn die Verkehrsfläche überwiegend für private, gewerbliche oder sonstige widmungsfremde Zwecke eingesetzt wird. Typische Beispiele sind Außengastronomie, Verkaufsstände, Baugerüste oder dauerhaft aufgestellte Werbeanlagen. Eine Sondernutzung bedarf regelmäßig einer behördlichen Erlaubnis und kann mit Bedingungen, Auflagen sowie einer kommunalen Sondernutzungsgebühr verbunden werden. Umfang und Dauer bestimmen sich nach der konkreten Erlaubnis.

Rechtliche Bedeutung

Ob Sondernutzung vorliegt, richtet sich nach Widmung, Landesstraßenrecht und dem Schwerpunkt der konkreten Nutzung.

Voraussetzungen und Folgen

Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und berücksichtigt Verkehr, Sicherheit, Straßenbild und gleichartige Nutzungsinteressen.

Beispiel

Ein Restaurant stellt Tische und Stühle dauerhaft auf dem öffentlichen Gehweg auf.

Häufige Fragen

Ist jede gewerbliche Tätigkeit Sondernutzung?

Nicht zwingend; entscheidend ist, ob die Straße über ihren Verkehrszweck hinaus beansprucht wird.

Kann die Erlaubnis befristet werden?

Ja, außerdem sind Auflagen und ein Widerrufsvorbehalt möglich.

Verwandte Begriffe

Siehe Gemeingebrauch, Sondernutzungserlaubnis und Straßenrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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