Straßenbaulast
Straßenbaulast bezeichnet die öffentlich-rechtliche Verantwortung, eine Straße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Träger ist je nach Straßenklasse der Bund, ein Land, ein Landkreis, eine Gemeinde oder eine andere Körperschaft. Inhalt und Umfang bestimmen die Straßengesetze im Rahmen der Leistungsfähigkeit. Aus der Straßenbaulast folgt…