Straßenbaulast
Straßenbaulast bezeichnet die öffentlich-rechtliche Verantwortung, eine Straße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Träger ist je nach Straßenklasse der Bund, ein Land, ein Landkreis, eine Gemeinde oder eine andere Körperschaft. Inhalt und Umfang bestimmen die Straßengesetze im Rahmen der Leistungsfähigkeit. Aus der Straßenbaulast folgt für einzelne Verkehrsteilnehmer grundsätzlich kein unmittelbarer Anspruch auf bestimmte Maßnahmen.
Rechtliche Bedeutung
Die Straßenbaulast betrifft Planung, Herstellung und Unterhaltung der Straße, ist aber von der zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht zu unterscheiden.
Voraussetzungen und Folgen
Umfang und Standard richten sich nach Widmung, Verkehrsbedeutung, technischem Bedarf, gesetzlichen Vorgaben und finanzieller Leistungsfähigkeit.
Beispiel
Eine Gemeinde saniert eine beschädigte Gemeindestraße als zuständiger Träger der Straßenbaulast.
Häufige Fragen
Wer trägt die Baulast einer Bundesautobahn?
Grundsätzlich der Bund nach Maßgabe des Bundesfernstraßenrechts.
Kann ein Anlieger den Ausbau verlangen?
In der Regel besteht kein subjektiver Anspruch allein aus der Straßenbaulast.
Verwandte Begriffe
Siehe Straßenrecht, Verkehrssicherungspflicht und Öffentliche Straße.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.