Kündigungssperrfrist
Die Kündigungssperrfrist schützt Wohnraummieter nach Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum und anschließender Veräußerung. Der Erwerber darf wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung grundsätzlich erst nach Ablauf von drei Jahren kündigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Frist durch Landesverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Andere Kündigungsgründe bleiben möglich. Beginn und Anwendbarkeit hängen von Umwandlung, Veräußerung und örtlicher Regelung ab. Vertrag, gesetzlicher Mieterschutz und formelle Anforderungen sind dabei gemeinsam zu beachten.
Rechtliche Bedeutung
Die Sperrfrist verhindert eine schnelle Verdrängung des Mieters nach Eigentumsumwandlung.
Voraussetzungen und Folgen
Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und den konkreten Umständen.
Beispiel
Eine vermietete Wohnung wird umgewandelt und anschließend an einen Eigennutzer verkauft.
Häufige Fragen
Was ist der Kern des Begriffs?
Die Sperrfrist verhindert eine schnelle Verdrängung des Mieters nach Eigentumsumwandlung.
Was ist besonders zu beachten?
Voraussetzungen, Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsfolgen sollten systematisch geprüft werden.
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