Mietmangel

Ein Mietmangel liegt vor, wenn die Mietsache bei Überlassung oder während der Mietzeit nicht den vertraglich geschuldeten Zustand besitzt und dadurch ihre Gebrauchstauglichkeit aufgehoben oder gemindert ist. Beispiele sind erheblicher Schimmel, Heizungsausfall oder dauerhafter Lärm. Der Mieter muss den Mangel grundsätzlich unverzüglich anzeigen. Rechtsfolgen können Mietminderung, Schadensersatz, Selbstbeseitigung oder Kündigung sein. Unerhebliche Beeinträchtigungen begründen regelmäßig keine Minderung. Vertragliche Regelungen und zwingender Wohnraumschutz greifen dabei häufig eng ineinander.

Rechtliche Bedeutung

Entscheidend ist die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Gebrauchstauglichkeit.

Voraussetzungen und Folgen

Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften, der Beteiligtenrolle und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Im Winter fällt die Heizung über mehrere Tage vollständig aus.

Häufige Fragen

Was ist der rechtliche Kern?

Entscheidend ist die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Gebrauchstauglichkeit.

Was sollte praktisch geprüft werden?

Fristen, Form, Nachweise, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sind frühzeitig zu klären.

Verwandte Begriffe

Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Heizkostenabrechnung

    Heizkostenabrechnung Heizkostenabrechnung ist die jährliche Aufteilung der Kosten für Heizung und Warmwasser auf die Nutzer eines Gebäudes. Nach der Heizkostenverordnung muss der Vermieter grundsätzlich einen erheblichen Anteil verbrauchsabhängig verteilen; der übrige Anteil folgt regelmäßig Wohn- oder Nutzfläche. Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein und Verbrauchswerte, Gesamtkosten, Verteilungsschlüssel sowie Vorauszahlungen erkennen lassen. Verstöße gegen die verbrauchsabhängige Abrechnung…

  • |

    Mietrückstand

    Mietrückstand bezeichnet die fällige, aber nicht vollständig erfüllte Zahlungspflicht des Mieters aus einem Mietverhältnis. Er kann Grundmiete, vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen oder wirksam erhöhte Miete betreffen. Wohnraummiete ist grundsätzlich spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitabschnitts zu entrichten. Umfang und Dauer des Rückstands entscheiden darüber, ob der Vermieter Zahlung, Verzugszinsen, eine ordentliche Kündigung oder bei Erreichen…

  • Räumungsfrist

    Eine Räumungsfrist ist eine gerichtliche Frist, die einem zur Herausgabe von Wohnraum verurteilten Mieter auf Antrag oder von Amts wegen gewährt werden kann. Sie verschiebt die Vollstreckbarkeit der Räumung, beseitigt den Herausgabeanspruch aber nicht. Das Gericht wägt insbesondere Wohnungssuche, persönliche Härten und Vermieterinteressen ab. Die Frist kann verlängert werden, ist insgesamt jedoch gesetzlich begrenzt und…

  • Kappungsgrenze

    Die Kappungsgrenze begrenzt bei Wohnraummietverhältnissen, wie stark der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen darf. Nach § 558 Absatz 3 BGB beträgt sie grundsätzlich 20 Prozent, in bestimmten Gebieten aufgrund landesrechtlicher Verordnung 15 Prozent. Ausgangspunkt ist die vor drei Jahren geschuldete Miete ohne Betriebskosten. Modernisierungserhöhungen und Betriebskostenanpassungen werden gesondert…

  • Untermiete

    Untermiete ist die entgeltliche Überlassung der gesamten oder eines Teils der gemieteten Sache durch den Hauptmieter an einen Dritten. Zwischen Hauptmieter und Untermieter entsteht ein eigener Mietvertrag; der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Die Gebrauchsüberlassung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Vermieters. Bei Wohnraum kann ein Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung entstehen, wenn nach…

  • | |

    Mieterhöhungsverlangen

    Mieterhöhungsverlangen Mieterhöhungsverlangen ist die Erklärung, mit der der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Wohnraummiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt. Es muss in Textform erfolgen, begründet sein und gesetzliche Wartefristen, Kappungsgrenze sowie Vergleichsmiete beachten. Als Begründungsmittel kommen insbesondere Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen in Betracht. Stimmt der Mieter nicht zu, kann der…