Maklerhaftung im Versicherungsrecht

Maklerhaftung im Versicherungsrecht bezeichnet die Verantwortung eines Versicherungsmaklers für schuldhafte Verletzungen seiner Beratungs-, Auswahl-, Dokumentations- oder Betreuungspflichten. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall. Maßgeblich bleiben dabei das Versicherungsvertragsgesetz und die wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Anspruch setzt Pflichtverletzung, Schaden, Ursächlichkeit und Verschulden voraus; maßgeblich sind Kundenauftrag und konkrete Risikosituation

Beispiel

Ein Makler empfiehlt trotz erkennbaren Bedarfs keinen ausreichenden Haftpflichtschutz und eine Deckungslücke verwirklicht sich

Häufige Fragen

Welche Regelungen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.

Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?

Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.

Verwandte Begriffe

Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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