Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt. Er schuldet regelmäßig die Versicherungsprämie, erhält den Versicherungsschein und muss gesetzliche sowie vertragliche Mitwirkungs- und Obliegenheitspflichten beachten. Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter müssen nicht identisch sein. Wer im Versicherungsfall die Leistung beanspruchen kann, hängt deshalb von der jeweiligen Versicherung und der konkreten Vertragsgestaltung ab.
Rechtliche Bedeutung
Der Versicherungsnehmer ist Hauptvertragspartner des Versicherers. Ihm stehen insbesondere Informations-, Beratungs-, Widerrufs- und Leistungsrechte zu. Zugleich treffen ihn vorvertragliche Anzeige- und während des Vertrags bestehende Obliegenheiten.
Voraussetzungen und Folgen
Er muss die vereinbarte Prämie zahlen und gefahrerhebliche Umstände im gesetzlichen Umfang mitteilen. Nach dem Versicherungsfall können Anzeige-, Auskunfts- und Schadenminderungspflichten bestehen. Pflichtverletzungen führen nicht automatisch zum vollständigen Verlust des Schutzes; entscheidend sind Gesetz, Verschuldensgrad, Kausalität und Vertragsbedingungen.
Beispiel
Ein Elternteil schließt eine Unfallversicherung für sein Kind ab. Der Elternteil ist Versicherungsnehmer, das Kind die versicherte Person und möglicherweise zugleich leistungsberechtigt.
Häufige Fragen
Ist der Versicherungsnehmer immer die versicherte Person?
Nein. Eine Versicherung kann für eine andere Person abgeschlossen werden, etwa eine Lebens- oder Unfallversicherung.
Wer zahlt die Prämie?
Vertraglich schuldet sie grundsätzlich der Versicherungsnehmer, auch wenn wirtschaftlich ein Dritter die Zahlung übernehmen kann.
Verwandte Begriffe
Versicherer, Versicherungsvertrag, Versicherungsprämie
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.