Geschäftsordnung der Bundesregierung

Geschäftsordnung der Bundesregierung bezeichnet das Regelwerk für Organisation, Beratung und Beschlussfassung innerhalb der Bundesregierung. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit die Organisation, Verantwortlichkeit und Krisenfestigkeit des parlamentarischen Bundesstaates. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen und der Staatspraxis der beteiligten Organe.

Voraussetzungen und Folgen

Sie konkretisiert Art. 65 GG und ordnet insbesondere Kabinettsvorlagen, Abstimmungen und Zusammenarbeit der Ressorts

Beispiel

Ein Ministerium legt einen Entwurf nach den vorgesehenen Abstimmungsverfahren dem Kabinett vor

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, ergänzende Bundesgesetze und die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane.

Warum bestehen besondere Grenzen?

Staatliche Zuständigkeiten und Krisenbefugnisse müssen demokratische Verantwortlichkeit, Föderalismus und Grundrechtsschutz wahren.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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