Minderheitsregierung

Minderheitsregierung bezeichnet eine Regierung, deren tragende Parteien nicht dauerhaft über die Mehrheit der Parlamentssitze verfügen. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit die Organisation, Verantwortlichkeit und Krisenfestigkeit des parlamentarischen Bundesstaates.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen und der Staatspraxis der beteiligten Organe.

Voraussetzungen und Folgen

Sie ist verfassungsrechtlich möglich, muss aber für Gesetzgebung und Vertrauensentscheidungen wechselnde oder geduldete Mehrheiten gewinnen

Beispiel

Ein gewählter Bundeskanzler regiert ohne feste absolute Mehrheit im Bundestag

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, ergänzende Bundesgesetze und die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane.

Warum bestehen besondere Grenzen?

Staatliche Zuständigkeiten und Krisenbefugnisse müssen demokratische Verantwortlichkeit, Föderalismus und Grundrechtsschutz wahren.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Homogenitätsgebot

    Homogenitätsgebot bezeichnet die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Länder, ihre staatliche Ordnung an grundlegenden Strukturprinzipien des Grundgesetzes auszurichten. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…

  • Bundeskanzler

    Der Bundeskanzler ist der Leiter der Bundesregierung. Er wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Er schlägt die Bundesminister zur Ernennung und Entlassung vor und nimmt innerhalb der Bundesregierung eine besonders starke Stellung ein. Seine Wahl, Amtsführung…

  • Nichtigkeit eines Gesetzes

    Nichtigkeit eines Gesetzes bezeichnet die vollständige rechtliche Unwirksamkeit einer Norm wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…

  • Verfassungskonforme Rechtsfortbildung

    Verfassungskonforme Rechtsfortbildung bezeichnet die richterliche Weiterentwicklung des Rechts in einer Weise, die verfassungsrechtliche Vorgaben wahrt. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung….

  • Stimmen im Bundesrat

    Stimmen im Bundesrat bezeichnet die den Ländern nach ihrer Einwohnerzahl gestaffelt zustehenden Stimmen im Bundesrat. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff…

  • Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht

    Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Verfahren zur Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts durch Bundestag und Bundesrat. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert…