Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der Leiter der Bundesregierung. Er wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Er schlägt die Bundesminister zur Ernennung und Entlassung vor und nimmt innerhalb der Bundesregierung eine besonders starke Stellung ein. Seine Wahl, Amtsführung und Abberufung richten sich vor allem nach den Artikeln 63 bis 69 des Grundgesetzes.

Wahl und Ernennung

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler grundsätzlich mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten.

Richtlinienkompetenz

Der Bundeskanzler bestimmt die politischen Richtlinien. Die Bundesminister führen ihre Geschäftsbereiche innerhalb dieser Vorgaben eigenverantwortlich. Bei Streit entscheidet die Bundesregierung. Die einschlägigen Verfassungsnormen erläutert das-grundgesetz.de.

Konstruktives Misstrauensvotum

Der Bundestag kann einen Bundeskanzler nur dadurch ablösen, dass er mit der erforderlichen Mehrheit einen Nachfolger wählt. Damit soll eine Regierungskrise ohne regierungsfähige Mehrheit vermieden werden.

Beispiel

Verliert der Bundeskanzler politische Unterstützung, endet sein Amt nicht automatisch; maßgeblich sind die verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahren.

Häufige Fragen

Wird der Bundeskanzler direkt vom Volk gewählt?

Nein. Gewählt wird er vom Bundestag.

Kann der Bundestag den Bundeskanzler abwählen?

Ja, aber nur durch die gleichzeitige Wahl eines Nachfolgers.

Verwandte Begriffe

Bundesregierung, Bundestag, Bundespräsident, Demokratieprinzip

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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