Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan eines Vereins. In ihr üben die Mitglieder ihre Mitwirkungsrechte aus und entscheiden über Angelegenheiten, die nicht dem Vorstand oder einem anderen Organ zugewiesen sind. Typische Aufgaben sind Vorstandswahl, Entlastung, Satzungsänderung, Beitragsfragen und Auflösung. Einberufung, Tagesordnung und Beschlussfassung müssen Gesetz und Satzung entsprechen.
Rechtliche Bedeutung
Die §§ 32 ff. BGB enthalten gesetzliche Grundregeln. Beschlüsse können in Versammlungen und unter gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen auch ohne Präsenz, virtuell oder außerhalb einer Versammlung gefasst werden.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Über Gegenstände, die nicht ordnungsgemäß angekündigt wurden, darf grundsätzlich nur eingeschränkt beschlossen werden. Stimmrecht, Mehrheiten, Vertretung und Ausschluss wegen Interessenkollision richten sich nach Satzung und Gesetz.
Beispiel
Die Mitglieder werden fristgerecht zu einer Versammlung eingeladen und beschließen mit erforderlicher Mehrheit eine Satzungsänderung.
Häufige Fragen
Muss jedes Mitglied eingeladen werden?
Grundsätzlich ja. Einladungsfehler können Beschlüsse unwirksam oder anfechtbar machen.
Sind Onlineversammlungen zulässig?
Das Gesetz ermöglicht hybride und virtuelle Formate unter den jeweils vorgesehenen Voraussetzungen.
Verwandte Begriffe
Verein, Vereinssatzung, Vereinsvorstand, Gesellschafterversammlung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.