Vereinsrecht

Vereinsrecht umfasst die gesetzlichen Regeln über Gründung, Organisation, Mitgliedschaft, Vertretung, Haftung und Beendigung von Vereinen. Es unterscheidet vor allem rechtsfähige und nicht rechtsfähige sowie wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Vereine. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch prägen Satzung, Vereinsregisterrecht, Steuerrecht und bei besonderen Vereinsformen weitere Fachgesetze die Rechtsstellung.

Rechtliche Bedeutung

Die Kernvorschriften stehen in §§ 21 bis 79b BGB. Das Vereinsgesetz regelt demgegenüber vor allem öffentlich-rechtliche Verbote und Beschränkungen bestimmter Vereinigungen.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Viele gesetzliche Regeln sind durch die Satzung gestaltbar, zwingende Mindestanforderungen bleiben jedoch bestehen. Typische Fragen betreffen Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Beschlüsse, Vorstandshaftung, Satzungsänderung und Gemeinnützigkeit.

Beispiel

Ein Verein möchte ein Mitglied ausschließen. Zulässigkeit und Verfahren richten sich nach Satzung, Vereinsrecht und den Anforderungen an ein faires, willkürfreies Vorgehen.

Häufige Fragen

Gehört Gemeinnützigkeit zum Vereinsrecht?

Sie ist vor allem steuerrechtlich geregelt, spielt aber für viele Vereine praktisch eine zentrale Rolle.

Kann ein Verein verboten werden?

Unter den engen Voraussetzungen des Grundgesetzes und des Vereinsgesetzes kann ein Vereinsverbot ausgesprochen werden.

Verwandte Begriffe

Verein, Eingetragener Verein, Vereinigungsfreiheit, Satzung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Mitgliederversammlung

    Mitgliederversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan eines Vereins. In ihr üben die Mitglieder ihre Mitwirkungsrechte aus und entscheiden über Angelegenheiten, die nicht dem Vorstand oder einem anderen Organ zugewiesen sind. Typische Aufgaben sind Vorstandswahl, Entlastung, Satzungsänderung, Beitragsfragen und Auflösung. Einberufung, Tagesordnung und Beschlussfassung müssen Gesetz und Satzung entsprechen. Rechtliche Bedeutung Die §§ 32 ff. BGB enthalten…

  • Vereinssatzung

    Vereinssatzung ist die grundlegende innere Ordnung eines Vereins. Sie legt insbesondere Zweck, Name, Sitz, Mitgliedschaft, Organe und Verfahren der Willensbildung fest. Beim eingetragenen Verein muss sie gesetzliche Mindestangaben enthalten und schriftlich niedergelegt sein. Die Satzung wirkt für Mitglieder und Organe verbindlich, darf aber zwingendem Gesetz und grundlegenden vereinsrechtlichen Wertungen nicht widersprechen. Rechtliche Bedeutung Die §§…

  • Verein

    Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, der unabhängig vom Wechsel seiner Mitglieder organisiert ist und einen Gesamtnamen führt. Das deutsche Recht unterscheidet insbesondere rechtsfähige und nicht rechtsfähige sowie wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Vereine. Zentrale Grundlagen bilden Satzung, Mitgliederversammlung und Vorstand. Rechtliche Bedeutung Die §§ 21 ff. BGB regeln…

  • Vereinsregister

    Vereinsregister ist ein öffentliches Register bei den Amtsgerichten, in das rechtsfähige nichtwirtschaftliche Vereine eingetragen werden. Es enthält insbesondere Name, Sitz, Vorstand, Vertretungsregelungen und bestimmte Satzungsänderungen. Die Eintragung vermittelt Publizität und ermöglicht die Verwendung des Zusatzes „eingetragener Verein“ oder „e. V.“. Sie schafft beim Idealverein die Rechtsfähigkeit. Rechtliche Bedeutung Die §§ 55 ff. BGB und die…

  • Vereinsvorstand

    Vereinsvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan des Vereins. Er führt die ihm übertragenen Geschäfte und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zusammensetzung, Bestellung, Amtsdauer und interne Zuständigkeiten ergeben sich aus Gesetz und Vereinssatzung. Der Vorstand muss die Interessen des Vereins wahren, Beschlüsse umsetzen und seine Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt erfüllen. Rechtliche Bedeutung Die §§ 26…

  • Eingetragener Verein

    Eingetragener Verein ist ein nichtwirtschaftlicher Verein, der in das Vereinsregister eingetragen wurde und dadurch Rechtsfähigkeit erlangt. Er kann selbst Rechte erwerben, Verträge schließen, Eigentum besitzen und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Der Namenszusatz „eingetragener Verein“ oder „e. V.“ weist auf die Registereintragung hin. Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich das Vereinsvermögen. Rechtliche Bedeutung Die §§ 21…