Vereinsrecht
Vereinsrecht umfasst die gesetzlichen Regeln über Gründung, Organisation, Mitgliedschaft, Vertretung, Haftung und Beendigung von Vereinen. Es unterscheidet vor allem rechtsfähige und nicht rechtsfähige sowie wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Vereine. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch prägen Satzung, Vereinsregisterrecht, Steuerrecht und bei besonderen Vereinsformen weitere Fachgesetze die Rechtsstellung.
Rechtliche Bedeutung
Die Kernvorschriften stehen in §§ 21 bis 79b BGB. Das Vereinsgesetz regelt demgegenüber vor allem öffentlich-rechtliche Verbote und Beschränkungen bestimmter Vereinigungen.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Viele gesetzliche Regeln sind durch die Satzung gestaltbar, zwingende Mindestanforderungen bleiben jedoch bestehen. Typische Fragen betreffen Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Beschlüsse, Vorstandshaftung, Satzungsänderung und Gemeinnützigkeit.
Beispiel
Ein Verein möchte ein Mitglied ausschließen. Zulässigkeit und Verfahren richten sich nach Satzung, Vereinsrecht und den Anforderungen an ein faires, willkürfreies Vorgehen.
Häufige Fragen
Gehört Gemeinnützigkeit zum Vereinsrecht?
Sie ist vor allem steuerrechtlich geregelt, spielt aber für viele Vereine praktisch eine zentrale Rolle.
Kann ein Verein verboten werden?
Unter den engen Voraussetzungen des Grundgesetzes und des Vereinsgesetzes kann ein Vereinsverbot ausgesprochen werden.
Verwandte Begriffe
Verein, Eingetragener Verein, Vereinigungsfreiheit, Satzung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.