Vereinssatzung
Vereinssatzung ist die grundlegende innere Ordnung eines Vereins. Sie legt insbesondere Zweck, Name, Sitz, Mitgliedschaft, Organe und Verfahren der Willensbildung fest. Beim eingetragenen Verein muss sie gesetzliche Mindestangaben enthalten und schriftlich niedergelegt sein. Die Satzung wirkt für Mitglieder und Organe verbindlich, darf aber zwingendem Gesetz und grundlegenden vereinsrechtlichen Wertungen nicht widersprechen.
Rechtliche Bedeutung
Die §§ 25 ff. BGB regeln Satzungsautonomie und Mindestinhalt. Für die Registereintragung sind insbesondere Zweck, Name, Sitz und Eintragungswille erforderlich.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Die Satzung kann Aufnahme, Beiträge, Austritt, Ausschluss, Vorstand und Mitgliederversammlung näher regeln. Satzungsänderungen bedürfen eines ordnungsgemäßen Beschlusses und werden beim e. V. grundsätzlich erst mit Registereintragung wirksam.
Beispiel
Ein Sportverein bestimmt in seiner Satzung Beitragsordnung, Wahlperiode des Vorstands und Voraussetzungen eines Vereinsausschlusses.
Häufige Fragen
Kann die Satzung vom BGB abweichen?
Viele Vorschriften sind dispositiv; zwingende Regeln und wesentliche Mitgliedschaftsrechte bleiben Grenzen.
Wer beschließt eine Satzungsänderung?
Grundsätzlich die Mitgliederversammlung mit der gesetzlich oder satzungsmäßig erforderlichen Mehrheit.
Verwandte Begriffe
Verein, Vereinsvorstand, Mitgliederversammlung, Vereinsregister
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.