Normverwerfungskompetenz

Normverwerfungskompetenz bezeichnet die Befugnis, eine Rechtsnorm wegen Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht für unwirksam oder unanwendbar zu erklären. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung, Grundrechtsschutz und Funktionsfähigkeit des demokratischen Bundesstaates. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz und dem jeweils einschlägigen Verfassungsprozessrecht.

Voraussetzungen und Folgen

Für formelle nachkonstitutionelle Gesetze besitzt grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht das Verwerfungsmonopol

Beispiel

Ein Fachgericht hält ein Bundesgesetz für verfassungswidrig und darf es nicht selbst verwerfen

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er sichert die Bindung staatlicher Gewalt an Verfassung, Zuständigkeiten und verfahrensrechtliche Kontrollmechanismen.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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