Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist das zentrale Verfahrens- und allgemeine Sanktionsgesetz für Ordnungswidrigkeiten. Es enthält Regelungen über Geldbußen, Beteiligungsformen, Verjährung, Bußgeldverfahren und Rechtsbehelfe. Daneben finden sich einzelne Ordnungswidrigkeitentatbestände in vielen Fachgesetzen, etwa im Straßenverkehrsrecht oder Gewerberecht.

Rechtliche Einordnung

Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.

Beispiel

Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.

Häufige Fragen

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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