Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeit Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die ein Gesetz mit Geldbuße bedroht. Anders als eine Straftat wird sie nicht mit Kriminalstrafe, sondern regelmäßig durch Bußgeld geahndet. Voraussetzung ist ein gesetzlicher Tatbestand. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln kann die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren einleiten.
Rechtliche Einordnung
Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.
Beispiel
Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.
Häufige Fragen
Kann die Entscheidung überprüft werden?
Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.