Sekundärregel
Sekundärregel Sekundärregel ist bei H. L. A. Hart eine Regel über die Feststellung, Veränderung oder Anwendung anderer Regeln. Anerkennungsregeln bestimmen gültige Rechtsquellen, Änderungsregeln ordnen Rechtsetzung und Aufhebung, Entscheidungsregeln übertragen Zuständigkeiten zur verbindlichen Streitentscheidung. Zusammen überwinden sie Unsicherheit, Starrheit und mangelhafte Durchsetzung eines Systems bloßer Primärregeln. Sekundärregeln machen aus einer einfachen sozialen Ordnung ein institutionell entwickeltes Rechtssystem mit geregelter Rechtserzeugung und Rechtsanwendung.
Einordnung
Sekundärregeln verleihen Organen Befugnisse und strukturieren Verfahren. Sie regeln damit nicht primär das Alltagsverhalten, sondern den Umgang des Rechtssystems mit seinen eigenen Normen.
Bedeutung und Abgrenzung
Zu unterscheiden sind Sekundärregeln im Sinne Harts von allgemeinen Vorschriften, die nur mittelbar wirken. Entscheidend ist ihre Funktion für Identifikation, Änderung oder Entscheidung über Recht.
Beispiel
Eine Verfassungsnorm legt fest, welches Organ Gesetze beschließen darf und welche Mehrheit erforderlich ist. Sie wirkt als Änderungsregel, weil sie die Erzeugung und Veränderung von Primärregeln ordnet.
Häufige Fragen
Sind Verfahrensnormen immer Sekundärregeln?
Viele sind es, sofern sie Rechtserzeugung oder verbindliche Rechtsanwendung strukturieren; der Kontext entscheidet.
Welche Haupttypen unterscheidet Hart?
Anerkennungsregel, Änderungsregeln und Entscheidungsregeln.
Gelten Sekundärregeln nur für Amtsträger?
Sie richten sich häufig an Amtsträger, können aber auch Privaten rechtliche Befugnisse verleihen.
Zusammenhänge und Quellen
Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.
Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.