Prozedurale Gerechtigkeit

Prozedurale Gerechtigkeit bezeichnet Gerechtigkeit, die durch faire, unparteiische und transparente Verfahren verwirklicht wird. Wesentlich sind insbesondere rechtliches Gehör, gleiche Beteiligungschancen, Unabhängigkeit der Entscheidungsträger und nachvollziehbare Begründungen.

Grundgedanke

Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und verbindet Fragen nach Gerechtigkeit, Legitimität und Geltung des Rechts.

Rechtliche Bedeutung

Er dient als Maßstab für Begründung, Bewertung oder Begrenzung rechtlicher und staatlicher Ordnung.

Beispiel

Seine Bedeutung zeigt sich, wenn formell geltendes Recht auf grundlegende Freiheits-, Gleichheits- oder Gerechtigkeitsanforderungen trifft.

Häufige Fragen

Ist der Begriff unmittelbar geltendes Recht?

Das hängt vom Zusammenhang ab. Manche Grundsätze sind ausdrücklich positivrechtlich verankert, andere dienen vor allem der rechtsphilosophischen Analyse.

Welche praktische Bedeutung hat er?

Er prägt Gesetzgebung, Auslegung und die Beurteilung staatlicher Entscheidungen.

Verwandte Begriffe

Recht und Moral, Rechtspositivismus, Naturrecht, Rechtssicherheit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Rechtsphilosophie

    Rechtsphilosophie untersucht die grundlegenden Fragen nach Wesen, Geltung, Zweck und Gerechtigkeit des Rechts sowie sein Verhältnis zu Moral, Staat und Gesellschaft. Grundgedanke Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und betrifft die Grundlagen von Recht, Geltung und Gerechtigkeit. Beispiel Die Einordnung wird sichtbar, wenn gesetztes Recht und moralische Bewertung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Häufige Fragen Ist dies…

  • |

    Paulskirchenverfassung

    Paulskirchenverfassung war die 1849 von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossene Verfassung für einen deutschen Nationalstaat, die jedoch nicht dauerhaft wirksam wurde. Der Begriff ist für das Verständnis der Entwicklung der deutschen Rechtsordnung und ihrer Institutionen von besonderer Bedeutung. Historischer Zusammenhang Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht mit Verfassungsentwicklung, Kodifikation und Institutionenbildung in Verbindung. Bedeutung Seine…

  • Rechtsbewusstsein

    Rechtsbewusstsein bezeichnet die Vorstellungen, Kenntnisse, Bewertungen und Erwartungen, die ein Mensch oder eine gesellschaftliche Gruppe mit Recht und Gerechtigkeit verbindet. Es umfasst sowohl Wissen über rechtliche Regeln als auch Einstellungen zu ihrer Legitimität, Befolgung und Durchsetzung. Rechtsbewusstsein kann vom geltenden Recht abweichen und verändert sich durch Erfahrung, Bildung, öffentliche Debatten und sozialen Wandel. Der Begriff…

  • Gewohnheitsrecht

    Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das durch eine lang andauernde, allgemeine und gleichmäßige Übung sowie die Überzeugung der Beteiligten entsteht, rechtlich zu dieser Übung verpflichtet zu sein. Es ist eine anerkannte Rechtsquelle neben gesetztem Recht. Bloße Gewohnheiten, Verkehrssitten oder wiederholte Praktiken genügen nicht, wenn die erforderliche Rechtsüberzeugung fehlt. Voraussetzungen Erforderlich sind eine tatsächliche Übung von gewisser…

  • Diskriminierungsverbot

    Ein Diskriminierungsverbot untersagt Benachteiligungen wegen bestimmter persönlicher Merkmale oder ohne sachlichen Grund. Verfassungsrechtlich schützt insbesondere Artikel 3 Grundgesetz; im Privatrecht konkretisiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz den Schutz unter anderem im Arbeitsleben und bei Massengeschäften. Unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen, Belästigungen und Anweisungen können erfasst sein. Rechtfertigung, Beweislast, Fristen und Rechtsfolgen richten sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet und…

  • Rechtswandel

    Rechtswandel bezeichnet die Veränderung von Rechtsnormen, Rechtsbegriffen, Institutionen und Anwendungspraxen im Laufe der Zeit. Er kann durch Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verfassungsänderung, gesellschaftliche Entwicklungen oder internationale Einflüsse entstehen. Rechtswandel umfasst sowohl ausdrückliche Neuregelungen als auch schrittweise Veränderungen der Auslegung. Er reagiert auf neue Wertvorstellungen, Technik und Konflikte, kann aber zugleich selbst gesellschaftliche Veränderungen anstoßen und bestehende Erwartungen…