Offene Textur des Rechts
Offene Textur des Rechts Offene Textur des Rechts bezeichnet die unvermeidbare Unbestimmtheit allgemeiner Rechtsbegriffe an ihren Anwendungsgrenzen. Gesetzgeber können nicht sämtliche künftigen Sachverhalte vorhersehen; Sprache besitzt klare Kernfälle, aber auch zweifelhafte Randfälle. Nach H. L. A. Hart muss der Richter in solchen Fällen eine begrenzte rechtsschöpferische Wahl treffen. Die These erklärt Auslegungsspielräume, ohne zu behaupten, dass jede Entscheidung beliebig oder das gesamte Recht unbestimmt sei.
Einordnung
Allgemeine Begriffe sind notwendig, damit Regeln viele Fälle erfassen. Neue Technologien, ungewöhnliche Umstände oder Grenzfälle zeigen jedoch, dass kein Wortlaut alle Anwendungsmöglichkeiten abschließend festlegt.
Bedeutung und Abgrenzung
Die offene Textur ist von einer planwidrigen Gesetzeslücke zu unterscheiden. Sie kann bereits dadurch entstehen, dass ein vorhandener Begriff im Randbereich mehrere vertretbare Deutungen zulässt.
Beispiel
Eine Parkordnung verbietet „Fahrzeuge“ im Park. Für Autos ist der Fall klar; bei einem neuartigen selbstbalancierenden Transportgerät ist zweifelhaft, ob Zweck und Sprachgebrauch es erfassen.
Häufige Fragen
Ist jede Norm offen?
Viele allgemeine Normen besitzen Randbereiche, doch zahlreiche Fälle liegen in einem klaren Bedeutungskern.
Darf der Richter frei entscheiden?
Nein. Wortlaut, Zweck, Systematik, Präjudizien und institutionelle Grenzen strukturieren die Entscheidung.
Was kritisiert Dworkin an Hart?
Dworkin betont, dass auch in schwierigen Fällen bereits rechtliche Prinzipien anspruchsbegründend wirken können.
Zusammenhänge und Quellen
Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.
Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.