Schadensersatz im Urheberrecht

Schadensersatz im Urheberrecht Schadensersatz im Urheberrecht kann verlangt werden, wenn ein Urheberrecht oder verwandtes Schutzrecht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt wurde. Der Rechtsinhaber kann seinen konkreten Schaden, den Verletzergewinn oder eine angemessene Lizenzgebühr nach der Lizenzanalogie zugrunde legen. Daneben können Auskunftsansprüche bestehen, um die Schadenshöhe zu berechnen. Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommt auch Geldentschädigung in Betracht.

Rechtliche Einordnung

Die Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus dem Urheberrechtsgesetz. Maßgeblich sind die konkrete Werkart, die beabsichtigte Nutzung, bestehende Nutzungsrechte und mögliche gesetzliche Schranken.

Beispiel

Für die unerlaubte Nutzung eines Fotos wird die Vergütung verlangt, die bei ordnungsgemäßer Lizenzierung vereinbart worden wäre.

Häufige Fragen

Entsteht der Schutz automatisch?

Urheberrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung eines geschützten Werkes; eine Registrierung ist regelmäßig nicht erforderlich.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Verletzung?

Je nach Fall kommen insbesondere Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Werk im Urheberrecht und Nutzungsrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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