Gesetz

Ein Gesetz ist eine staatlich gesetzte, verbindliche Rechtsregel. Im formellen Sinn ist es ein Beschluss des zuständigen Parlaments im verfassungsrechtlich vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren. Im materiellen Sinn bezeichnet der Begriff jede abstrakt-generelle Rechtsnorm mit Außenwirkung, unabhängig davon, ob sie vom Parlament, von der Exekutive oder einer Selbstverwaltungskörperschaft erlassen wurde.

Formelles und materielles Gesetz

Ein Parlamentsgesetz ist Gesetz im formellen Sinn. Rechtsverordnungen und Satzungen sind keine formellen, aber regelmäßig materielle Gesetze. Haushaltsgesetze können dagegen formelle Gesetze sein, ohne abstrakt-generelle Außenwirkung zu entfalten.

Rangordnung

Gesetze müssen mit höherrangigem Recht vereinbar sein. Bundesgesetze stehen unter dem Grundgesetz; Landesgesetze müssen zudem die bundesstaatliche Kompetenzordnung beachten.

Beispiel

Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde vom Gesetzgeber beschlossen und enthält zahlreiche Rechtsnormen für privatrechtliche Beziehungen.

Häufige Fragen

Ist jede Rechtsnorm ein Parlamentsgesetz?

Nein. Rechtsnormen können auch in Rechtsverordnungen, Satzungen oder Gewohnheitsrecht enthalten sein.

Wer prüft die Verfassungsmäßigkeit?

Gerichte prüfen Gesetze im Rahmen ihrer Zuständigkeit; formelle nachkonstitutionelle Parlamentsgesetze dürfen nur Verfassungsgerichte verwerfen.

Verwandte Begriffe

Rechtsnorm, Rechtsverordnung, Satzung, Gesetzgebungsverfahren, Normenhierarchie

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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