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Rechtsverordnung

Eine Rechtsverordnung ist eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die von einem Organ der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen wird. Anders als ein formelles Gesetz wird sie nicht unmittelbar vom Parlament beschlossen. Sie konkretisiert gesetzliche Vorgaben und darf die Grenzen ihrer Ermächtigungsgrundlage nicht überschreiten.

Ermächtigungsgrundlage

Für Rechtsverordnungen des Bundes verlangt Art. 80 Abs. 1 GG, dass Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Ähnliche Anforderungen gelten nach den Landesverfassungen.

Erlass und Kontrolle

Zuständig können Bundesregierung, Bundesministerien, Landesregierungen oder andere gesetzlich ermächtigte Stellen sein. Gerichte prüfen, ob Ermächtigung, Verfahren und Inhalt rechtmäßig sind.

Beispiel

Ein Gesetz ermächtigt ein Ministerium, technische Einzelheiten durch Verordnung festzulegen. Das Ministerium darf dabei nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens handeln.

Häufige Fragen

Ist eine Rechtsverordnung ein Gesetz?

Sie ist ein Gesetz im materiellen, nicht aber im formellen Sinn.

Kann sie Grundrechte einschränken?

Nur auf Grundlage einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigung und unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Grenzen.

Verwandte Begriffe

Gesetz, Satzung, Ermächtigungsgrundlage, Verordnungsermächtigung, Normenkontrolle

Zum verfassungsrechtlichen Rahmen siehe auch das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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