|

Rechtsverordnung

Eine Rechtsverordnung ist eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die von einem Organ der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen wird. Anders als ein formelles Gesetz wird sie nicht unmittelbar vom Parlament beschlossen. Sie konkretisiert gesetzliche Vorgaben und darf die Grenzen ihrer Ermächtigungsgrundlage nicht überschreiten.

Ermächtigungsgrundlage

Für Rechtsverordnungen des Bundes verlangt Art. 80 Abs. 1 GG, dass Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Ähnliche Anforderungen gelten nach den Landesverfassungen.

Erlass und Kontrolle

Zuständig können Bundesregierung, Bundesministerien, Landesregierungen oder andere gesetzlich ermächtigte Stellen sein. Gerichte prüfen, ob Ermächtigung, Verfahren und Inhalt rechtmäßig sind.

Beispiel

Ein Gesetz ermächtigt ein Ministerium, technische Einzelheiten durch Verordnung festzulegen. Das Ministerium darf dabei nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens handeln.

Häufige Fragen

Ist eine Rechtsverordnung ein Gesetz?

Sie ist ein Gesetz im materiellen, nicht aber im formellen Sinn.

Kann sie Grundrechte einschränken?

Nur auf Grundlage einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigung und unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Grenzen.

Verwandte Begriffe

Gesetz, Satzung, Ermächtigungsgrundlage, Verordnungsermächtigung, Normenkontrolle

Zum verfassungsrechtlichen Rahmen siehe auch das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Sozialgerichtsbarkeit

    Die Sozialgerichtsbarkeit ist die Fachgerichtsbarkeit für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf wesentlichen Gebieten der sozialen Sicherung. Dazu gehören insbesondere gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, Bürgergeld, Arbeitsförderung und soziale Entschädigung. Ihr Instanzenzug besteht aus Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht. Das Verfahren richtet sich nach dem Sozialgerichtsgesetz und ist von besonderen Untersuchungs-, Beteiligungs- und Kostenregeln geprägt. Ehrenamtliche Richter…

  • |

    Bauordnungsverfügung

    Bauordnungsverfügung ist ein Verwaltungsakt der Bauaufsichtsbehörde zur Durchsetzung des Bauordnungsrechts. Sie kann etwa die Beseitigung rechtswidriger Zustände oder die Unterlassung einer Nutzung anordnen. Einordnung Der Begriff gehört zum Baurecht und zum Bauordnungsrecht. Beispiel Die Behörde entscheidet nach Maßgabe des Landesrechts und des konkreten Bauvorhabens. Häufige Fragen Ist Rechtsschutz möglich? Gegen belastende Verwaltungsakte kommen die vorgesehenen…

  • Verfassung

    Eine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung eines Staates. Sie bestimmt insbesondere Aufbau, Aufgaben und Grenzen der Staatsgewalt, regelt das Verhältnis der Verfassungsorgane zueinander und gewährleistet grundlegende Rechte des Bürgers. Verfassungsrecht steht regelmäßig über dem einfachen Gesetzesrecht und bindet Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. In Deutschland bildet das Grundgesetz die Bundesverfassung; daneben besitzen die Länder eigene Landesverfassungen….

  • Petitionsrecht

    Petitionsrecht bezeichnet das Recht, sich einzeln oder gemeinsam schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an zuständige Stellen und Volksvertretungen zu wenden. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das…

  • |

    Personalisierte Verhältniswahl

    Personalisierte Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, das die proportionale Sitzverteilung nach Parteistimmen mit einer personenbezogenen Wahl in Wahlkreisen verbindet. Bei der Bundestagswahl entscheidet grundsätzlich die Zweitstimme über die Zahl der Sitze einer Partei, während die Erststimme bestimmte Wahlkreisbewerber priorisiert. Seit der Reform zur Bundestagswahl 2025 erhalten erfolgreiche Parteibewerber einen Wahlkreissitz nur, soweit dieser durch Zweitstimmen gedeckt…

  • | | |

    Unechte Rückwirkung im Steuerrecht

    Unechte Rückwirkung im Steuerrecht liegt vor, wenn eine neue Regelung auf gegenwärtige, noch nicht vollständig abgeschlossene Sachverhalte einwirkt und dadurch bereits begonnene Dispositionen steuerlich entwertet. Sie ist nicht grundsätzlich verboten. Ihre Zulässigkeit hängt von einer Abwägung zwischen dem Vertrauen des Steuerpflichtigen und dem Gewicht der gesetzgeberischen Änderungsgründe ab. Je verfestigter die Rechtsposition und je schwerer…