Herrschaft des Rechts

Herrschaft des Rechts bezeichnet das Prinzip, dass staatliche Macht nicht willkürlich, sondern nur innerhalb einer allgemein geltenden Rechtsordnung ausgeübt werden darf. Es verlangt Gesetzesbindung, unabhängige Gerichte, Rechtsschutz und Schutz grundlegender Rechte.

Grundgedanke

Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und verbindet Fragen nach Gerechtigkeit, Legitimität und Geltung des Rechts.

Rechtliche Bedeutung

Er dient als Maßstab für Begründung, Bewertung oder Begrenzung rechtlicher und staatlicher Ordnung.

Beispiel

Seine Bedeutung zeigt sich, wenn staatliche Machtausübung an grundlegenden Freiheits-, Gleichheits- und Gerechtigkeitsanforderungen gemessen wird.

Häufige Fragen

Ist der Begriff geltendes Recht?

Je nach Zusammenhang ist er ausdrücklich positivrechtlich verankert oder dient als rechtsphilosophischer Maßstab.

Welche praktische Bedeutung hat er?

Er prägt Gesetzgebung, Auslegung und gerichtliche Kontrolle.

Verwandte Begriffe

Recht und Moral, Menschenrechte, Legitimität, Herrschaft des Rechts

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Rechtsbedürfnis

    Rechtsbedürfnis bezeichnet das individuelle oder gesellschaftliche Bedürfnis nach rechtlicher Ordnung, Klärung, Schutz oder Durchsetzung. Es entsteht, wenn Unsicherheit, Konflikte oder wahrgenommene Ungerechtigkeit nicht allein durch informelle Regeln bewältigt werden können. Der rechtssoziologische Begriff ist vom prozessrechtlichen Rechtsschutzbedürfnis zu unterscheiden: Rechtsbedürfnis beschreibt eine tatsächliche Nachfrage nach Recht, während das Rechtsschutzbedürfnis eine Zulässigkeitsvoraussetzung gerichtlicher Verfahren sein kann….

  • Rechtspluralismus

    Rechtspluralismus bezeichnet das gleichzeitige Bestehen mehrerer normativer Ordnungen innerhalb eines sozialen Raums. Neben staatlichem Recht können etwa Völkerrecht, Unionsrecht, religiöse Regeln, Gewohnheitsrecht, indigene Ordnungen oder private Regelwerke Verhalten steuern und Konflikte bearbeiten. Der Begriff beschreibt sowohl rechtlich anerkannte Mehrschichtigkeit als auch faktische Normkonkurrenz. Er wird vor allem in Rechtssoziologie, Rechtstheorie, Rechtsvergleichung und Völkerrecht verwendet. Begriff…

  • |

    Reichsverfassung von 1871

    Reichsverfassung von 1871 war die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs und ordnete den föderalen Bundesstaat unter dem preußischen König als Deutschem Kaiser. Der Begriff ist für das Verständnis der Entwicklung der deutschen Rechtsordnung und ihrer Institutionen von besonderer Bedeutung. Historischer Zusammenhang Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht mit Verfassungsentwicklung, Kodifikation und Institutionenbildung in Verbindung. Bedeutung…

  • Rechtssicherheit

    Rechtssicherheit bezeichnet die Verlässlichkeit, Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit der Rechtsordnung. Der Bürger soll erkennen können, welche Regeln gelten und welche Rechtsfolgen sein Verhalten auslöst. Dazu dienen klare Normen, Vertrauensschutz, Bestandskraft und Rechtskraft. Rechtssicherheit ist ein wesentliches Element des Rechtsstaats, kann aber mit Einzelfallgerechtigkeit oder materieller Gerechtigkeit in Spannung geraten. Grundgedanke Rechtssicherheit schützt Vertrauen und ermöglicht planbares…

  • Rechtsrealismus

    Rechtsrealismus ist eine rechtsphilosophische Strömung, die Recht vor allem anhand seiner tatsächlichen Anwendung, gerichtlichen Praxis und gesellschaftlichen Wirkung untersucht. Grundgedanke Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und betrifft die Grundlagen von Recht, Geltung und Gerechtigkeit. Beispiel Die Einordnung wird sichtbar, wenn gesetztes Recht und moralische Bewertung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Häufige Fragen Ist dies geltendes Recht?…

  • |

    Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte bedeutet, dass Grundrechte nicht nur das Verhältnis zwischen Bürger und Staat prägen, sondern über die Auslegung des Privatrechts auch auf Rechtsbeziehungen zwischen Privaten einwirken. Grundrechte gelten dort grundsätzlich nicht unmittelbar wie gegenüber staatlicher Gewalt. Gerichte müssen jedoch zivilrechtliche Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe im Licht der grundrechtlichen Wertentscheidungen auslegen. Grundgedanke Nach…