Rechtsnorm

Eine Rechtsnorm ist eine verbindliche Regel des objektiven Rechts, die für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen oder Personen Rechtsfolgen an bestimmte Voraussetzungen knüpft. Rechtsnormen können Gebote, Verbote, Erlaubnisse, Zuständigkeiten oder Rechtsfolgen festlegen. Sie finden sich insbesondere in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen, können aber auch aus Gewohnheitsrecht hervorgehen.

Aufbau

Viele Rechtsnormen lassen sich gedanklich in Tatbestand und Rechtsfolge gliedern: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, tritt die angeordnete Rechtsfolge ein oder kann von einer Ermächtigung Gebrauch gemacht werden.

Arten

Unterschieden werden unter anderem abstrakt-generelle und konkret-individuelle Regelungen, zwingendes und nachgiebiges Recht sowie materielle und formelle Gesetze. Nicht jede behördliche oder gerichtliche Einzelentscheidung ist selbst eine Rechtsnorm.

Beispiel

Eine Norm bestimmt, dass derjenige, der vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Der Tatbestand beschreibt die Voraussetzungen, die Rechtsfolge die Ersatzpflicht.

Häufige Fragen

Ist jedes Gesetz eine Rechtsnorm?

Ein Gesetz enthält regelmäßig zahlreiche Rechtsnormen. Der Begriff „Gesetz“ kann jedoch auch den gesamten Rechtsakt bezeichnen.

Wer erlässt Rechtsnormen?

Je nach Normart insbesondere Parlamente, Regierungen, Verwaltungen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Verwandte Begriffe

Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Tatbestand, Rechtsfolge, Gewohnheitsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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