Widerstandsrecht
Widerstandsrecht ist das Recht, sich gegen eine rechtswidrige oder verfassungsfeindliche Herrschaft zu wehren. Art. 20 Abs. 4 GG schützt Widerstand gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Grundgedanke
Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und verbindet Fragen nach Gerechtigkeit, Legitimität und Geltung des Rechts.
Rechtliche Bedeutung
Er dient als Maßstab für Begründung, Bewertung oder Begrenzung rechtlicher und staatlicher Ordnung.
Beispiel
Seine Bedeutung zeigt sich, wenn formell geltendes Recht auf grundlegende Freiheits-, Gleichheits- oder Gerechtigkeitsanforderungen trifft.
Häufige Fragen
Ist der Begriff unmittelbar geltendes Recht?
Das hängt vom Zusammenhang ab. Manche Grundsätze sind ausdrücklich positivrechtlich verankert, andere dienen vor allem der rechtsphilosophischen Analyse.
Welche praktische Bedeutung hat er?
Er prägt Gesetzgebung, Auslegung und die Beurteilung staatlicher Entscheidungen.
Verwandte Begriffe
Recht und Moral, Rechtspositivismus, Naturrecht, Rechtssicherheit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.