Organisationshoheit

Organisationshoheit ist die Befugnis der Gemeinde, ihre innere Verwaltungsstruktur innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbst zu gestalten. Sie betrifft etwa die Einrichtung von Ämtern, Zuständigkeitsverteilung, Geschäftsabläufe und organisatorische Zusammenfassung kommunaler Aufgaben. Sie ermöglicht eine effiziente und örtlich passende Verwaltung. Die Gemeindeordnung und Fachgesetze können allerdings bestimmte Organisationsvorgaben enthalten.

Funktion und Voraussetzungen

Die Organisationshoheit ergänzt Personal- und Finanzhoheit. Sie darf nicht dazu genutzt werden, gesetzliche Zuständigkeiten von Gemeinderat oder Bürgermeister zu umgehen.

Beispiel

Eine Gemeinde fasst Bau- und Umweltamt zu einem Fachbereich zusammen und regelt dessen Zuständigkeiten.

Häufige Fragen

Kann der Gemeinderat jede Verwaltungsaufgabe selbst übernehmen?

Nein. Gesetzliche Zuständigkeiten des Bürgermeisters und der Verwaltung bleiben zu beachten.

Verwandte Begriffe

Kommunale Hoheitsrechte, Personalhoheit, Bürgermeister

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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