Kommunale Gebietskörperschaft

Eine kommunale Gebietskörperschaft ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Zuständigkeit räumlich durch ein bestimmtes Gebiet bestimmt wird. Dazu gehören insbesondere Gemeinden, Landkreise und je nach Landesrecht weitere kommunale Verbände. Sie besitzt Mitglieder oder Einwohner, eigene Organe und Aufgaben. Gebietskörperschaften sind Träger kommunaler Selbstverwaltung und nehmen sowohl eigene als auch staatlich übertragene Aufgaben wahr.

Funktion und Voraussetzungen

Ihre Handlungsfähigkeit beruht auf Gesetzen und ihrer organisatorischen Selbstständigkeit. Sie können Satzungen erlassen, Vermögen verwalten und hoheitlich handeln.

Beispiel

Ein Landkreis organisiert überörtliche Aufgaben, während Gemeinden örtliche Angelegenheiten selbst verwalten.

Häufige Fragen

Sind alle Körperschaften Gebietskörperschaften?

Nein. Es gibt auch Personal- oder Verbandskörperschaften, deren Mitgliedschaft nicht räumlich bestimmt ist.

Verwandte Begriffe

Gemeinde, Kommunalrecht, Kommunale Hoheitsrechte, Kommunalaufsicht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Organisationshoheit

    Organisationshoheit ist die Befugnis der Gemeinde, ihre innere Verwaltungsstruktur innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbst zu gestalten. Sie betrifft etwa die Einrichtung von Ämtern, Zuständigkeitsverteilung, Geschäftsabläufe und organisatorische Zusammenfassung kommunaler Aufgaben. Sie ermöglicht eine effiziente und örtlich passende Verwaltung. Die Gemeindeordnung und Fachgesetze können allerdings bestimmte Organisationsvorgaben enthalten. Funktion und Voraussetzungen Die Organisationshoheit ergänzt Personal- und…

  • |

    Inhouse-Vergabe

    Eine Inhouse-Vergabe ist die Beauftragung einer rechtlich selbstständigen Einrichtung durch einen öffentlichen Auftraggeber, die trotz Vertragscharakters unter gesetzlichen Voraussetzungen nicht dem regulären Vergabeverfahren unterliegt. Die Ausnahme beruht darauf, dass die Einrichtung organisatorisch wie eine eigene Dienststelle kontrolliert wird, im Wesentlichen für den kontrollierenden öffentlichen Bereich tätig ist und grundsätzlich keine schädliche private Kapitalbeteiligung besteht. Bedeutung…

  • |

    Interkommunale Zusammenarbeit

    Interkommunale Zusammenarbeit ist die gemeinsame Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Gemeinden, Landkreise oder andere kommunale Körperschaften. Sie kann öffentlich-rechtlich durch Zweckvereinbarung, Arbeitsgemeinschaft oder Zweckverband und privatrechtlich durch gemeinsame Gesellschaften organisiert werden. Vergaberechtlich ist zu prüfen, ob entgeltliche Leistungsbeziehungen öffentliche Aufträge darstellen oder als institutionalisierte Inhouse-Konstellation beziehungsweise nicht institutionalisierte öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit nach § 108 GWB ausgenommen sind….

  • |

    Daseinsvorsorge

    Daseinsvorsorge bezeichnet die Bereitstellung grundlegender Leistungen und Infrastrukturen, die für ein geordnetes gesellschaftliches Leben erforderlich sind. Dazu zählen etwa Wasser- und Energieversorgung, Abfallentsorgung, öffentlicher Nahverkehr, Gesundheitsversorgung und teilweise digitale Infrastruktur. Träger können Staat, Kommunen oder private Unternehmen sein. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Fachgesetzen, Kommunalrecht, Unionsrecht und örtlichen Gegebenheiten. Der Begriff begründet für sich…

  • Gemeindeordnung

    Die Gemeindeordnung ist das zentrale Landesgesetz für die Organisation und Tätigkeit der Gemeinden. Sie regelt Organe, Zuständigkeiten, Verfahren, Haushalt, Satzungsrecht, Bürgerbeteiligung und Kommunalaufsicht. Sie bildet damit die wichtigste Grundlage des Kommunalverfassungsrechts. Jede Gemeinde muss ihre Entscheidungen innerhalb der Grenzen der einschlägigen Gemeindeordnung treffen. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich von Land zu Land. Funktion und Voraussetzungen…

  • Bürgermeister

    Der Bürgermeister ist ein zentrales Organ der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde nach außen, leitet die Gemeindeverwaltung und bereitet Entscheidungen des Gemeinderats vor oder vollzieht sie. Seine konkrete Stellung, Wahl, Amtszeit und Zuständigkeit richten sich nach dem Kommunalrecht des jeweiligen Landes. In vielen Ländern führt der Bürgermeister zugleich den Vorsitz im Gemeinderat, unterliegt dabei aber…