Satzungshoheit
Die Satzungshoheit ist die Befugnis der Gemeinden, innerhalb der gesetzlichen Grenzen eigene Rechtsnormen in Form von Satzungen zu erlassen. Sie ist ein Kernbestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Mit Satzungen regeln Gemeinden insbesondere öffentliche Einrichtungen, Abgaben, örtliche Ordnung und interne Verfahren. Eine Satzung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, formell ordnungsgemäß beschlossen und bekannt gemacht sowie mit höherrangigem Recht vereinbar sein.
Funktion und Voraussetzungen
Die Satzungshoheit ist keine allgemeine Gesetzgebungsbefugnis. Sie besteht nur für örtliche Angelegenheiten und im Rahmen gesetzlicher Ermächtigungen.
Beispiel
Ein Gemeinderat erlässt eine Satzung über die Benutzung eines kommunalen Friedhofs.
Häufige Fragen
Wer beschließt eine Satzung?
Regelmäßig der Gemeinderat nach den Vorgaben der Gemeindeordnung.
Verwandte Begriffe
Kommunale Hoheitsrechte, Gemeinderat, Kommunale Abgabensatzung
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