Urheberrechtsverletzung

Urheberrechtsverletzung Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn ein geschütztes Werk oder eine geschützte Leistung ohne erforderliche Zustimmung und ohne gesetzliche Erlaubnis genutzt wird. Typische Handlungen sind unerlaubtes Kopieren, Veröffentlichen, Verbreiten oder Bearbeiten. Der Rechtsinhaber kann je nach Fall Beseitigung, Unterlassung, Auskunft, Herausgabe und Schadensersatz verlangen. Vorsätzliche Verletzungen können zudem strafbar sein.

Rechtliche Einordnung

Die Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus dem Urheberrechtsgesetz. Maßgeblich sind die konkrete Werkart, die beabsichtigte Nutzung, bestehende Nutzungsrechte und mögliche gesetzliche Schranken.

Beispiel

Ein fremdes Foto wird ohne Lizenz auf einer kommerziellen Website veröffentlicht.

Häufige Fragen

Entsteht der Schutz automatisch?

Urheberrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung eines geschützten Werkes; eine Registrierung ist regelmäßig nicht erforderlich.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Verletzung?

Je nach Fall kommen insbesondere Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Werk im Urheberrecht und Nutzungsrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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