Erfindung
Erfindung Eine Erfindung ist eine technische Lehre zum planmäßigen Handeln, die ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln löst. Für Patentschutz muss sie insbesondere neu sein, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Reine Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden oder Geschäftsideen sind als solche grundsätzlich nicht patentierbar. Entscheidend ist der technische Charakter der beanspruchten Lehre.
Rechtliche Einordnung
Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.
Beispiel
Ein neuartiger Sensor löst ein Messproblem durch eine bislang unbekannte technische Anordnung.
Häufige Fragen
Wie entsteht der Schutz?
Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.
Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?
Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.