Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Versicherungsvertragsgesetz, abgekürzt VVG, ist die zentrale gesetzliche Grundlage des privaten Versicherungsvertragsrechts in Deutschland. Es regelt unter anderem Beratung und Information, Vertragsschluss, Widerruf, Prämienzahlung, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Versicherungsfall und Leistungsansprüche. Hinzu kommen besondere Bestimmungen für einzelne Sparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Sachversicherung. Viele Vorschriften dienen ausdrücklich dem Schutz des Versicherungsnehmers.

Rechtliche Bedeutung

Das VVG ergänzt die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs und begrenzt die Gestaltungsmöglichkeiten in Versicherungsbedingungen. Es bestimmt Rechte und Pflichten von Versicherer, Versicherungsnehmer und teilweise versicherten oder bezugsberechtigten Personen.

Voraussetzungen und Folgen

Nicht jede Vorschrift ist frei abänderbar. Zum Schutz des Versicherungsnehmers enthält das Gesetz zwingende oder nur halbseitig zwingende Bestimmungen. Vertragsbedingungen sind zusätzlich an den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen zu messen. Für die konkrete Leistung bleiben Versicherungsschein und Bedingungen dennoch wesentlich.

Beispiel

Ein Versicherer beruft sich nach einem Schaden auf eine verletzte Obliegenheit. Ob und in welchem Umfang er seine Leistung kürzen darf, beurteilt sich insbesondere nach den abgestuften Rechtsfolgen des VVG.

Häufige Fragen

Gilt das VVG für die gesetzliche Sozialversicherung?

Nein. Gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung richten sich grundsätzlich nach dem Sozialgesetzbuch.

Wo findet man den konkreten Leistungsumfang?

Er ergibt sich aus dem Zusammenspiel von VVG, Versicherungsschein, Antrag und wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Verwandte Begriffe

Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Obliegenheit im Versicherungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Versicherer

    Versicherer ist das Unternehmen, das aufgrund eines Versicherungsvertrags ein bestimmtes Risiko übernimmt und beim Eintritt des versicherten Ereignisses die vereinbarte Leistung schuldet. Für diese Risikoübernahme erhält es die Versicherungsprämie. Versicherer benötigen grundsätzlich eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis und unterliegen staatlicher Finanzaufsicht. Im Vertragsverhältnis treffen sie insbesondere Beratungs-, Informations-, Dokumentations- und Leistungspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Rechtliche Bedeutung Der…

  • Versicherungsfall

    Der Versicherungsfall ist das vertraglich bestimmte Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers auslösen kann. Was als Versicherungsfall gilt, hängt von der Versicherungssparte und den vereinbarten Bedingungen ab: etwa Unfall, Brand, Haftpflichtanspruch, Berufsunfähigkeit oder Tod. Der Eintritt allein genügt nicht immer; zusätzlich müssen Versicherungsschutz bestehen, Ausschlüsse fehlen und Anzeige- sowie Mitwirkungspflichten beachtet werden. Rechtliche Bedeutung…

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Bei Eintritt der vertraglich definierten Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer regelmäßig eine vereinbarte Rente und befreit von weiteren Prämien. Maßgeblich sind die konkrete berufliche Tätigkeit, medizinische Einschränkungen und die Versicherungsbedingungen….

  • Versicherungsschutz

    Versicherungsschutz bezeichnet die rechtliche Deckung, die ein Versicherer für ein bestimmtes Risiko gewährt. Er bestimmt, welche Personen, Sachen, Tätigkeiten und Ereignisse in welchem Zeitraum versichert sind und bis zu welcher Höhe Leistungen erbracht werden. Umfang und Grenzen ergeben sich aus Versicherungsvertrag, Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Ausschlüsse, Selbstbehalte, Wartezeiten und räumliche Beschränkungen können den…

  • |

    Versicherungsvertrag

    Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie ein bestimmtes Risiko übernimmt und bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls die zugesagte Leistung erbringt. Vertragsparteien sind regelmäßig Versicherer und Versicherungsnehmer. Inhalt, Umfang und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Versicherungsschein, dem Antrag und den wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen. Rechtliche Bedeutung…

  • Versicherungsnehmer

    Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt. Er schuldet regelmäßig die Versicherungsprämie, erhält den Versicherungsschein und muss gesetzliche sowie vertragliche Mitwirkungs- und Obliegenheitspflichten beachten. Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter müssen nicht identisch sein. Wer im Versicherungsfall die Leistung beanspruchen kann, hängt deshalb von der jeweiligen Versicherung und der konkreten Vertragsgestaltung ab….