Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Bei Eintritt der vertraglich definierten Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer regelmäßig eine vereinbarte Rente und befreit von weiteren Prämien. Maßgeblich sind die konkrete berufliche Tätigkeit, medizinische Einschränkungen und die Versicherungsbedingungen.

Rechtliche Bedeutung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden. Sie knüpft typischerweise an den zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf an, während das Sozialrecht stärker auf das allgemeine Leistungsvermögen abstellt.

Voraussetzungen und Folgen

Der Versicherte muss Berufstätigkeit, gesundheitliche Beeinträchtigung und den vertraglich geforderten Grad der Berufsunfähigkeit darlegen. Gesundheitsangaben bei Antragstellung sind besonders wichtig. Verweisung, Nachprüfung, Prognosezeitraum und Leistungsausschlüsse richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Beispiel

Ein Handwerker kann wegen einer chronischen Erkrankung wesentliche körperliche Tätigkeiten seines Berufs dauerhaft nicht mehr ausführen. Er beantragt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und legt Tätigkeitsbeschreibung sowie medizinische Unterlagen vor.

Häufige Fragen

Ist Arbeitsunfähigkeit dasselbe wie Berufsunfähigkeit?

Nein. Arbeitsunfähigkeit ist häufig vorübergehend; Berufsunfähigkeit setzt die vertraglich bestimmte längerfristige Einschränkung voraus.

Muss der Versicherte jeden anderen Beruf annehmen?

Das hängt von einer wirksamen abstrakten oder konkreten Verweisungsklausel und der Vergleichbarkeit der Tätigkeit ab.

Verwandte Begriffe

Versicherungsleistung, Anzeigepflicht im Versicherungsrecht, Deckungsklage

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Krankengeld

    Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Verdienstausfall bei längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit absichern soll. Arbeitnehmer erhalten zunächst regelmäßig Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber; anschließend kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Anspruch, Beginn, Höhe und Höchstdauer richten sich nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Voraussetzung sind insbesondere Versicherung mit Krankengeldanspruch und ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit; bestimmte Personengruppen sind…

  • Teilkaskoversicherung

    Teilkaskoversicherung bezeichnet eine Fahrzeugversicherung gegen bestimmte benannte Schäden am eigenen Kraftfahrzeug, etwa Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Wildunfall. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich…

  • Private Haftpflichtversicherung

    Private Haftpflichtversicherung bezeichnet eine freiwillige Versicherung gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, die aus typischen Gefahren des privaten Alltags entstehen. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets…

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht

    Vorvertragliche Anzeigepflicht bezeichnet die Pflicht des Antragstellers, dem Versicherer vor Vertragsschluss die in Textform gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen….

  • Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht

    Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht bezeichnet ein besonders schweres Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, bei dem naheliegende Vorsichtsmaßnahmen unbeachtet bleiben. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung…

  • Versicherungsnehmer

    Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt. Er schuldet regelmäßig die Versicherungsprämie, erhält den Versicherungsschein und muss gesetzliche sowie vertragliche Mitwirkungs- und Obliegenheitspflichten beachten. Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter müssen nicht identisch sein. Wer im Versicherungsfall die Leistung beanspruchen kann, hängt deshalb von der jeweiligen Versicherung und der konkreten Vertragsgestaltung ab….