Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist die Anzeige des Beginns eines stehenden Gewerbes bei der zuständigen Gewerbebehörde. Sie informiert die Verwaltung über Betriebsinhaber, Tätigkeit und Betriebsstätte und ermöglicht die Weiterleitung an andere Stellen. Die Anmeldung ist grundsätzlich gleichzeitig mit Aufnahme des Gewerbes vorzunehmen. Sie ersetzt keine erforderliche Erlaubnis, Eintragung oder fachrechtliche Genehmigung. Auch Ummeldung, Verlegung, Erweiterung und Aufgabe eines Gewerbes können anzeigepflichtig sein. Die Anzeige löst regelmäßig Mitteilungen an Finanzamt, Kammern und weitere Behörden aus.

Rechtliche Bedeutung

Rechtsgrundlage ist insbesondere § 14 GewO. Die Behörde bestätigt den Empfang der Anzeige; diese Bestätigung ist keine umfassende Genehmigung der Tätigkeit und bescheinigt nicht deren materielle Rechtmäßigkeit.

Voraussetzungen und Folgen

Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende. Er muss zutreffende Angaben machen und erforderliche Identitäts- oder Vertretungsnachweise vorlegen. Verspätete oder unterlassene Anzeigen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Beispiel

Ein Einzelunternehmer eröffnet ein Ladengeschäft. Er meldet Tätigkeit und Betriebsanschrift bei der Gemeinde an, bevor beziehungsweise gleichzeitig mit der tatsächlichen Aufnahme.

Häufige Fragen

Darf man nach der Anmeldung sofort beginnen?

Bei einem nur anzeigepflichtigen Gewerbe grundsätzlich ja; zusätzliche Erlaubnisse oder fachrechtliche Voraussetzungen müssen jedoch vorher erfüllt sein.

Ist die Gewerbeanmeldung eine Gewerbeerlaubnis?

Nein. Sie ist lediglich eine Anzeige und ersetzt keine gesetzlich erforderliche Erlaubnis.

Verwandte Begriffe

Gewerbe, Gewerbeerlaubnis, Gewerbeordnung (GewO)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Zuverlässigkeit im Gewerberecht

    Zuverlässigkeit im Gewerberecht ist die Prognose, ob ein Gewerbetreibender nach seinem bisherigen Verhalten die Gewähr dafür bietet, sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß auszuüben. Der Begriff ist nicht allgemein im Gesetz definiert, sondern wird anhand der jeweiligen Tätigkeit und Schutzgüter konkretisiert. Zweifel können insbesondere aus einschlägigen Straftaten, erheblichen Steuer- oder Sozialversicherungsschulden, ungeordneten Verhältnissen oder wiederholten Verstößen gegen…

  • Gewerbeuntersagung

    Die Gewerbeuntersagung ist eine behördliche Maßnahme, mit der einem Gewerbetreibenden die weitere Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise verboten wird. Zentrale Voraussetzung nach § 35 GewO ist die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, sofern die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der Beschäftigten erforderlich ist. Sie kann sich auf das bisherige Gewerbe, bestimmte Tätigkeiten oder unter zusätzlichen Voraussetzungen…

  • Gewerbeerlaubnis

    Eine Gewerbeerlaubnis ist eine behördliche Zulassung, die vor Aufnahme bestimmter besonders überwachungsbedürftiger Gewerbe erforderlich ist. Während gewöhnliche Gewerbe lediglich angezeigt werden, verlangt das Gesetz etwa für Bewachung, Vermittlung, Spielhallen oder einzelne Verkehrs- und Gaststättentätigkeiten eine vorherige Prüfung. Typische Voraussetzungen sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkunde und geeignete Räume. Die konkrete Erlaubnis richtet sich stets nach…

  • |

    Gaststättenrecht

    Gaststättenrecht regelt den Betrieb von Gaststätten, insbesondere den gewerbsmäßigen Ausschank von Getränken und die Abgabe zubereiteter Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle. Es dient dem Schutz von Gästen, Nachbarschaft, Jugend und öffentlicher Sicherheit. Je nach Bundesland gelten das Gaststättengesetz des Bundes oder eigene Landesgesetze. Hinzu kommen Gewerbe-, Lebensmittel-, Bau-, Immissionsschutz-, Jugendschutz- und Nichtraucherschutzrecht sowie…

  • Maklererlaubnis

    Die Maklererlaubnis ist eine gewerberechtliche Zulassung nach § 34c GewO für bestimmte Vermittlungs- und Nachweistätigkeiten, insbesondere bei Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen, Darlehen und einzelnen Bauträger- oder Baubetreuerleistungen. Antragsteller müssen vor allem persönlich zuverlässig sein und geordnete Vermögensverhältnisse besitzen. Die Erlaubnis ersetzt weder Gewerbeanmeldung noch besondere fachrechtliche Zulassungen. Für einzelne Vermittlungsbereiche, etwa Immobiliardarlehen oder Versicherungen, gelten…

  • Gewerbe

    Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede erlaubte, selbstständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit, die weder Urproduktion noch freier Beruf oder bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist. Der Begriff dient vor allem der Abgrenzung im Gewerbe-, Steuer- und Handelsrecht. Seine genaue Bedeutung kann je nach Gesetz variieren. Gewerbliche Tätigkeiten unterliegen regelmäßig der Anzeigepflicht und gegebenenfalls…