Gewerbeordnung (GewO)
Die Gewerbeordnung, abgekürzt GewO, ist das zentrale Bundesgesetz für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten in Deutschland. Sie beruht auf dem Grundsatz der Gewerbefreiheit, ordnet aber Anzeigen, Erlaubnisse und besondere Überwachung für bestimmte Tätigkeiten an. Geregelt werden unter anderem Gewerbeanmeldung, Untersagung wegen Unzuverlässigkeit, Reisegewerbe, erlaubnispflichtige Vermittler und Bewachungsgewerbe. Ergänzend gelten Spezialgesetze, Landesrecht und kommunale Zuständigkeitsvorschriften. Damit prägt sie den rechtlichen Rahmen für einen großen Teil selbstständiger wirtschaftlicher Betätigung.
Rechtliche Bedeutung
Die GewO bildet das allgemeine Gerüst des Gewerberechts. Sie schützt sowohl die Berufsfreiheit des Gewerbetreibenden als auch Allgemeinheit und Kunden vor unzuverlässiger oder gefährlicher Gewerbeausübung.
Voraussetzungen und Folgen
Die meisten stehenden Gewerbe sind nur anzeigepflichtig. Für besonders sensible Tätigkeiten verlangt das Gesetz eine Erlaubnis, Zuverlässigkeit, Sachkunde oder geordnete Vermögensverhältnisse. Verstöße können Untersagungen, Auflagen, Bußgelder oder strafrechtliche Folgen auslösen.
Beispiel
Wer ein gewöhnliches Handelsgewerbe eröffnet, zeigt dies der zuständigen Behörde an. Für ein Bewachungsunternehmen benötigt er zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis.
Häufige Fragen
Gilt die GewO für freie Berufe?
Grundsätzlich nicht. Freie Berufe werden regelmäßig nicht als Gewerbe im Sinne der GewO behandelt.
Ist jedes Gewerbe erlaubnispflichtig?
Nein. Grundsätzlich genügt eine Anzeige; eine Erlaubnis ist nur in gesetzlich bestimmten Fällen erforderlich.
Verwandte Begriffe
Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.