Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Das Personenbeförderungsgesetz, abgekürzt PBefG, regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen, Kraftfahrzeugen und bestimmten flexiblen Verkehrsformen. Es bestimmt Genehmigungsvoraussetzungen, Rechte und Pflichten der Unternehmer sowie die staatliche Verkehrsplanung. Erfasst werden insbesondere Linienverkehr, Taxi, Mietwagen und gebündelter Bedarfsverkehr. Das Gesetz verbindet Verkehrssicherheit, Daseinsvorsorge, Klimaziele, Wettbewerb und Schutz der Fahrgäste in einem besonderen wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Regelungssystem. Die jeweilige Verkehrsform bestimmt dabei Inhalt und Reichweite der Genehmigungspflichten.

Rechtliche Bedeutung

Das PBefG bildet die zentrale Grundlage des Personenbeförderungsrechts. Für viele Verkehrsangebote ist vor Betriebsaufnahme eine behördliche Genehmigung erforderlich.

Voraussetzungen und Folgen

Genehmigungen setzen insbesondere Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung voraus. Je nach Verkehrsform gelten zusätzliche Betriebs-, Tarif-, Beförderungs-, Rückkehr- oder Bereitstellungspflichten. Verstöße können Bußgelder, Auflagen oder Genehmigungswiderruf auslösen.

Beispiel

Ein Unternehmer möchte einen Mietwagenverkehr mit App-Vermittlung betreiben. Er benötigt eine Genehmigung nach dem PBefG und muss insbesondere Betriebssitz und Rückkehrpflicht beachten.

Häufige Fragen

Gilt das PBefG für private Fahrgemeinschaften?

Unentgeltliche oder nur kostendeckende Mitnahmen fallen unter gesetzlichen Voraussetzungen nicht in den genehmigungspflichtigen Anwendungsbereich.

Wer erteilt Genehmigungen?

Die nach Landesrecht bestimmte Genehmigungsbehörde, häufig eine kommunale oder staatliche Verkehrsbehörde.

Verwandte Begriffe

Personenbeförderungsrecht, Taxi-Genehmigung, Gewerbeerlaubnis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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