Mietvertrag

Ein Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch einer Sache für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit zu gewähren. Der Mieter schuldet dafür die vereinbarte Miete. Der Vertrag kann Wohnraum, Gewerberaum oder bewegliche Sachen betreffen. Rechte und Pflichten ergeben sich aus Vereinbarung und Gesetz, insbesondere zu Mängeln, Betriebskosten, Kaution, Kündigung und Rückgabe. Für bestimmte Abreden gelten Form- und Verbraucherschutzvorschriften. Die Einzelheiten hängen von Vertrag, Wohnraumschutz und den gesetzlichen Formvorgaben ab.

Rechtliche Bedeutung

Der Mietvertrag ist ein gegenseitiger Gebrauchsüberlassungsvertrag nach §§ 535 ff. BGB.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Ein Vermieter überlässt eine Wohnung gegen monatliche Miete und vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Der Mietvertrag ist ein gegenseitiger Gebrauchsüberlassungsvertrag nach §§ 535 ff. BGB.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

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