Mietmangel

Ein Mietmangel liegt vor, wenn die Mietsache bei Überlassung oder während der Mietzeit nicht den vertraglich geschuldeten Zustand besitzt und dadurch ihre Gebrauchstauglichkeit aufgehoben oder gemindert ist. Beispiele sind erheblicher Schimmel, Heizungsausfall oder dauerhafter Lärm. Der Mieter muss den Mangel grundsätzlich unverzüglich anzeigen. Rechtsfolgen können Mietminderung, Schadensersatz, Selbstbeseitigung oder Kündigung sein. Unerhebliche Beeinträchtigungen begründen regelmäßig keine Minderung. Vertragliche Regelungen und zwingender Wohnraumschutz greifen dabei häufig eng ineinander.

Rechtliche Bedeutung

Entscheidend ist die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Gebrauchstauglichkeit.

Voraussetzungen und Folgen

Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften, der Beteiligtenrolle und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Im Winter fällt die Heizung über mehrere Tage vollständig aus.

Häufige Fragen

Was ist der rechtliche Kern?

Entscheidend ist die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Gebrauchstauglichkeit.

Was sollte praktisch geprüft werden?

Fristen, Form, Nachweise, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sind frühzeitig zu klären.

Verwandte Begriffe

Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Indexmiete

    Die Indexmiete ist eine schriftlich vereinbarte Form der Wohnraummiete, bei der die Miethöhe an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland gekoppelt wird. Eine Anpassung tritt nicht automatisch ein: Der Vermieter muss sie in Textform erklären, die Indexänderung angeben und den neuen Geldbetrag berechnen. Die Miete muss grundsätzlich…

  • | |

    Mietpreisbremse

    Mietpreisbremse Mietpreisbremse bezeichnet die Begrenzung der Anfangsmiete bei der Wiedervermietung von Wohnraum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die vereinbarte Miete darf grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen bestehen insbesondere für bestimmte Neubauten, umfassend modernisierte Wohnungen und zulässige Vormieten. Der Mieter kann einen Verstoß rügen und überzahlte Miete nach den gesetzlichen Voraussetzungen…

  • Räumungsfrist

    Eine Räumungsfrist ist eine gerichtliche Frist, die einem zur Herausgabe von Wohnraum verurteilten Mieter auf Antrag oder von Amts wegen gewährt werden kann. Sie verschiebt die Vollstreckbarkeit der Räumung, beseitigt den Herausgabeanspruch aber nicht. Das Gericht wägt insbesondere Wohnungssuche, persönliche Härten und Vermieterinteressen ab. Die Frist kann verlängert werden, ist insgesamt jedoch gesetzlich begrenzt und…

  • |

    Kündigung wegen Zahlungsverzugs im Mietrecht

    Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs im Mietrecht beendet ein Mietverhältnis, wenn der Mieter fällige Mietzahlungen in gesetzlich erheblichem Umfang nicht leistet. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB erlaubt bei bestimmten Rückstandshöhen eine fristlose Kündigung; bei Wohnraum enthält § 569 BGB Ergänzungen. Daneben kann derselbe Zahlungsverzug eine ordentliche Kündigung wegen schuldhafter erheblicher Pflichtverletzung tragen….

  • | |

    Mietwucher

    Mietwucher Mietwucher ist die strafbare oder zivilrechtlich sittenwidrige Ausnutzung einer Schwächesituation des Mieters zur Vereinbarung eines auffällig überhöhten Mietentgelts. Strafrechtlich verlangt § 291 StGB neben einem auffälligen Missverhältnis die Ausbeutung etwa einer Zwangslage, Unerfahrenheit, mangelnden Urteilsvermögens oder erheblichen Willensschwäche. Die Anforderungen sind höher als bei einem bloßen Verstoß gegen Mietpreisbegrenzungen. Ein wucherischer Mietvertrag kann ganz…

  • | |

    Räumungsklage

    Räumungsklage Räumungsklage ist die gerichtliche Klage des Vermieters auf Herausgabe und Räumung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses. Bei Wohnraum ist unabhängig vom Streitwert grundsätzlich das Amtsgericht am Ort der Wohnung ausschließlich zuständig. Der Vermieter muss einen wirksamen Beendigungsgrund und die Vorenthaltung darlegen. Erst ein vollstreckbarer Räumungstitel erlaubt die zwangsweise Durchsetzung durch den Gerichtsvollzieher; eigenmächtiges…