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Räumungsklage

Räumungsklage Räumungsklage ist die gerichtliche Klage des Vermieters auf Herausgabe und Räumung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses. Bei Wohnraum ist unabhängig vom Streitwert grundsätzlich das Amtsgericht am Ort der Wohnung ausschließlich zuständig. Der Vermieter muss einen wirksamen Beendigungsgrund und die Vorenthaltung darlegen. Erst ein vollstreckbarer Räumungstitel erlaubt die zwangsweise Durchsetzung durch den Gerichtsvollzieher; eigenmächtiges Aussperren oder Entfernen des Mieters ist unzulässig.

Rechtliche Einordnung

Die Klage muss sich gegen alle volljährigen Besitzer richten, deren Besitzrecht beseitigt werden soll. Unbekannte oder nicht titulierte Mitbesitzer können die Vollstreckung erschweren.

Bedeutung und Abgrenzung

Von Zahlungsklagen und Räumungsvollstreckung ist zu unterscheiden. Die Klage schafft den Titel; die tatsächliche Besitzverschaffung erfolgt erst im Vollstreckungsverfahren.

Beispiel

Nach wirksamer Kündigung zieht der Mieter nicht aus. Der Vermieter klagt beim örtlichen Amtsgericht auf Räumung und lässt erst nach dem Urteil den Gerichtsvollzieher tätig werden.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter das Schloss austauschen?

Nicht ohne freiwillige Rückgabe oder Vollstreckungstitel; verbotene Eigenmacht kann Ansprüche des Mieters auslösen.

Kann eine Räumungsfrist gewährt werden?

Ja. Das Gericht kann bei Wohnraum unter gesetzlichen Voraussetzungen eine angemessene Frist bestimmen.

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich die unterliegende Partei, vorbehaltlich besonderer prozessualer Entscheidungen.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Mietvertrag, Mieter, Vermieter, Mietminderung, Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung.

Nicht werbliche Vertiefungen bietet zivilrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften finden sich im amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs und, soweit einschlägig, der Betriebskostenverordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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