Fernabsatz
Fernabsatz bezeichnet Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Rahmen eines organisierten Vertriebssystems geschlossen werden. Dazu zählen Onlinebestellung, Telefon, E-Mail oder Versandhandel. Es gelten besondere Informationspflichten und regelmäßig ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Ausnahmen bestehen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Unternehmer müssen Vertragsschluss, Preis, Lieferbedingungen, Laufzeit und Widerrufsbelehrung transparent gestalten. Transparenz und wirksame Verbraucherinformation sind für die Rechtsfolgen besonders wichtig. Transparenz und wirksame Verbraucherinformation sind für die Rechtsfolgen besonders wichtig.
Rechtliche Bedeutung
Fernabsatzrecht gleicht Informations- und Überlegungsnachteile ohne persönlichen Geschäftskontakt aus.
Voraussetzungen und Folgen
Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und den konkreten Umständen.
Beispiel
Ein Verbraucher bestellt Ware ausschließlich über den Onlineshop eines Unternehmers.
Häufige Fragen
Was ist der Kern des Begriffs?
Fernabsatzrecht gleicht Informations- und Überlegungsnachteile ohne persönlichen Geschäftskontakt aus.
Was ist besonders zu beachten?
Voraussetzungen, Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsfolgen sollten systematisch geprüft werden.
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