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Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins gibt die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits als Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags an. Anders als der Sollzins berücksichtigt er neben Zinsen grundsätzlich weitere preisbestimmende Kosten und den zeitlichen Verlauf von Auszahlung und Rückzahlung. Dadurch sollen Kreditangebote vergleichbar werden. Bei Verbraucherdarlehen gehört der effektive Jahreszins zu den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Pflichtangaben.

Rechtliche Bedeutung

Die Berechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und bestimmten Annahmen. Kosten, die nicht bekannt oder nicht zwingend mit dem Kredit verbunden sind, werden nicht in jedem Fall einbezogen. Deshalb ersetzt der Effektivzins nicht die Prüfung des gesamten Vertrags.

Voraussetzungen und Folgen

Werbung und Vertragsunterlagen müssen den effektiven Jahreszins korrekt ausweisen. Bei variablen Zinsen oder unsicheren Kosten können gesetzlich vorgesehene Annahmen gelten. Fehlerhafte Angaben können verbraucherdarlehensrechtliche Rechtsfolgen auslösen.

Beispiel

Zwei Kredite haben denselben Sollzins. Bei einem fallen zusätzliche zwingende Kosten an, sodass sein effektiver Jahreszins höher und die Finanzierung insgesamt teurer ist.

Häufige Fragen

Ist der effektive Jahreszins der Sollzins?

Nein. Der Sollzins ist der Preis für die Kapitalnutzung; der Effektivzins bildet darüber hinaus bestimmte Gesamtkosten und Zahlungszeitpunkte ab.

Sind alle Nebenkosten enthalten?

Nicht zwingend. Einbezogen werden die nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigungsfähigen und bekannten Kosten.

Verwandte Begriffe

Verbraucherdarlehen, Kreditvertrag, Versicherungsprämie

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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