|

Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins gibt die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits als Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags an. Anders als der Sollzins berücksichtigt er neben Zinsen grundsätzlich weitere preisbestimmende Kosten und den zeitlichen Verlauf von Auszahlung und Rückzahlung. Dadurch sollen Kreditangebote vergleichbar werden. Bei Verbraucherdarlehen gehört der effektive Jahreszins zu den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Pflichtangaben.

Rechtliche Bedeutung

Die Berechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und bestimmten Annahmen. Kosten, die nicht bekannt oder nicht zwingend mit dem Kredit verbunden sind, werden nicht in jedem Fall einbezogen. Deshalb ersetzt der Effektivzins nicht die Prüfung des gesamten Vertrags.

Voraussetzungen und Folgen

Werbung und Vertragsunterlagen müssen den effektiven Jahreszins korrekt ausweisen. Bei variablen Zinsen oder unsicheren Kosten können gesetzlich vorgesehene Annahmen gelten. Fehlerhafte Angaben können verbraucherdarlehensrechtliche Rechtsfolgen auslösen.

Beispiel

Zwei Kredite haben denselben Sollzins. Bei einem fallen zusätzliche zwingende Kosten an, sodass sein effektiver Jahreszins höher und die Finanzierung insgesamt teurer ist.

Häufige Fragen

Ist der effektive Jahreszins der Sollzins?

Nein. Der Sollzins ist der Preis für die Kapitalnutzung; der Effektivzins bildet darüber hinaus bestimmte Gesamtkosten und Zahlungszeitpunkte ab.

Sind alle Nebenkosten enthalten?

Nicht zwingend. Einbezogen werden die nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigungsfähigen und bekannten Kosten.

Verwandte Begriffe

Verbraucherdarlehen, Kreditvertrag, Versicherungsprämie

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | | |

    Wirtschaftsakteur

    Wirtschaftsakteur ist eine natürliche oder juristische Person, der das Produktsicherheitsrecht aufgrund ihrer Rolle in der Lieferkette bestimmte Pflichten zuweist. Dazu zählen insbesondere Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler und je nach Rechtsakt weitere Akteure. Art und Umfang der Verantwortung richten sich nach der konkreten Funktion. Wer ein Produkt unter eigenem Namen anbietet oder wesentlich verändert, kann rechtlich…

  • Verbraucherzentrale

    Eine Verbraucherzentrale ist eine gemeinnützige, überwiegend auf Landesebene organisierte Einrichtung, die Verbraucher informiert, berät und bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt. Sie bietet unter anderem Beratung zu Verträgen, Energie, Finanzen, Versicherungen, Digitalem und Lebensmitteln. Verbraucherzentralen beobachten Märkte, warnen vor problematischen Praktiken und können als qualifizierte Einrichtungen Unterlassungs-, Musterfeststellungs- oder Abhilfeklagen führen. Sie sind keine Behörde…

  • |

    Gewährleistungsfrist

    Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Ansprüche wegen eines Mangels verjähren können. Im Kaufrecht beträgt die regelmäßige Frist für bewegliche Sachen zwei Jahre ab Ablieferung, für Bauwerke und bestimmte Baumaterialien fünf Jahre. Beim Werkvertrag gelten je nach Leistung unterschiedliche Fristen. Der Begriff bezeichnet keine freiwillige Garantie. Hemmung, Neubeginn, arglistiges Verschweigen, gebrauchte Sachen und besondere…

  • Bankbürgschaft

    Die Bankbürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der ein Kreditinstitut gegenüber einem Gläubiger für die Verbindlichkeit eines Kunden einsteht. Zahlt oder leistet der Kunde nicht vertragsgemäß, kann der Begünstigte die Bank unter den vereinbarten Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Im Innenverhältnis erhält die Bank regelmäßig einen Avalkreditanspruch auf Vergütung und Rückgriff. Bankbürgschaften sichern häufig Bau-, Liefer-, Miet-…

  • |

    Verbraucherrecht

    Verbraucherrecht umfasst die Vorschriften, die Verbraucher bei Verträgen mit Unternehmern und bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben schützen. Es betrifft unter anderem Kauf, Dienstleistungen, Kredite, digitale Produkte, Fernabsatz, Widerruf, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Produktsicherheit und kollektive Rechtsdurchsetzung. Zahlreiche Regeln beruhen auf europäischem Recht. Sie sollen Informationsungleichgewichte ausgleichen, faire Vertragsbedingungen sichern und wirksame Ansprüche bei mangelhaften Leistungen oder unlauteren…

  • | | |

    Sicherungsgrundschuld

    Die Sicherungsgrundschuld ist eine Grundschuld, die aufgrund eines Sicherungsvertrags der Absicherung einer Forderung dient. Anders als die Hypothek ist sie rechtlich nicht akzessorisch; Bestand und Höhe des Grundpfandrechts hängen daher nicht automatisch von der Forderung ab. Die Sicherungsabrede bestimmt, wann der Gläubiger verwerten darf und welche Rückgewähransprüche bestehen. § 1192 Absatz 1a BGB schützt den…