Computerbetrug

Computerbetrug ist die Schädigung fremden Vermögens durch Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs in Bereicherungsabsicht. § 263a StGB erfasst insbesondere unrichtige Programmgestaltung, Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, unbefugte Datenverwendung und sonst unbefugte Einwirkung auf den Ablauf. Die Vorschrift schließt Strafbarkeitslücken, wenn kein Mensch unmittelbar getäuscht wird. Versuch, Beteiligung und besonders schwere Fälle können ebenfalls strafbar sein. Digitale Beweissicherung und technische Sachverhaltsaufklärung sind für die Verfolgung besonders wichtig. Digitale Beweissicherung und technische Sachverhaltsaufklärung sind für die Verfolgung besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Computerbetrug überträgt den Betrugsschutz auf automatisierte Vermögensverfügungen.

Voraussetzungen und Folgen

Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und den konkreten Umständen.

Beispiel

Ein Täter verwendet fremde Zugangsdaten, um automatisiert Geld auf sein Konto zu übertragen.

Häufige Fragen

Was ist der Kern des Begriffs?

Computerbetrug überträgt den Betrugsschutz auf automatisierte Vermögensverfügungen.

Was ist besonders zu beachten?

Voraussetzungen, Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsfolgen sollten systematisch geprüft werden.

Verwandte Begriffe

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