Objektive Bedingung der Strafbarkeit

Objektive Bedingung der Strafbarkeit ist eine gesetzliche Voraussetzung der Strafbarkeit, die außerhalb von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld liegt und nicht vom Vorsatz umfasst sein muss. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Sie beschränkt die Strafbarkeit aus kriminalpolitischen Gründen, ohne selbst persönliches Unrecht zu kennzeichnen. Irrtümer über ihr Vorliegen berühren den Vorsatz grundsätzlich nicht.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Das Gesetz knüpft die Strafbarkeit zusätzlich an den Eintritt eines bestimmten äußeren Ereignisses, obwohl der Täter dieses nicht kennen muss.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Objektive Bedingung der Strafbarkeit?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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