Ausspähen von Daten
Ausspähen von Daten ist nach § 202a StGB das unbefugte Verschaffen besonders gesicherter Daten, die nicht für den Täter bestimmt sind. Erforderlich ist die Überwindung einer Zugangssicherung, etwa Passwort, Verschlüsselung oder technische Schutzbarriere. Geschützt wird die formelle Verfügungsbefugnis über Daten. Bloßes Lesen frei zugänglicher Informationen genügt nicht. Vorbereitungshandlungen, Datenhehlerei und weitere Delikte können daneben einschlägig sein. Digitale Beweissicherung und technische Sachverhaltsaufklärung sind für die Verfolgung besonders wichtig.
Rechtliche Bedeutung
Die Strafnorm schützt die Vertraulichkeit besonders gesicherter digitaler Informationen.
Voraussetzungen und Folgen
Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und den konkreten Umständen.
Beispiel
Ein Täter umgeht ein Passwort und kopiert vertrauliche Dateien aus einem fremden Konto.
Häufige Fragen
Was ist der Kern des Begriffs?
Die Strafnorm schützt die Vertraulichkeit besonders gesicherter digitaler Informationen.
Was ist besonders zu beachten?
Voraussetzungen, Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsfolgen sollten systematisch geprüft werden.
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