Gutachterkommission

Eine Gutachterkommission ist eine bei einer Ärztekammer eingerichtete, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Prüfung vermuteter ärztlicher Behandlungsfehler. Sie bewertet auf Antrag anhand der Behandlungsunterlagen und regelmäßig mit medizinischen Sachverständigen, ob ein Fehler vorliegt und einen Gesundheitsschaden verursacht haben kann. Das Verfahren ist für Patienten häufig kostenfrei und kann eine sachliche Klärung ermöglichen. Die Entscheidung ersetzt jedoch kein gerichtliches Urteil und bindet die Beteiligten grundsätzlich nicht. im konkreten Einzelfall.

Rechtliche Bedeutung

Gutachterkommissionen dienen der außergerichtlichen Streitklärung im Arzthaftungsrecht. Zuständigkeit und Verfahren richten sich nach den Regelungen der jeweiligen Landesärztekammer.

Voraussetzungen und Folgen

Vorausgesetzt werden regelmäßig ein Antrag, die Zuständigkeit der Kommission und die Mitwirkung der Beteiligten. Bei bereits anhängigen Gerichtsverfahren oder bestimmten Verjährungslagen kann eine Prüfung ausgeschlossen sein.

Beispiel

Ein Patient vermutet nach einer Operation einen Behandlungsfehler. Die Gutachterkommission lässt die Unterlagen medizinisch bewerten und erstellt eine abschließende Stellungnahme.

Häufige Fragen

Ist das Gutachten für ein Gericht bindend?

Nein. Es kann im späteren Prozess berücksichtigt werden, entfaltet aber grundsätzlich keine Bindungswirkung.

Hemmt das Verfahren die Verjährung?

Das kann unter gesetzlichen Voraussetzungen der Fall sein; die konkrete Fristlage muss gesondert geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Arzthaftungsrecht, Sachverständiger, Alternative Streitbeilegung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Behandlungsfehler

    Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung vom zum maßgeblichen Zeitpunkt geschuldeten fachlichen Standard abweicht. Er kann Diagnose, Befunderhebung, Therapie, Organisation, Hygiene, Nachsorge oder Medikation betreffen. Nicht jeder ungünstige Verlauf oder jede Komplikation ist ein Fehler. Für einen Schadensersatzanspruch müssen grundsätzlich Pflichtverletzung, Gesundheitsschaden und Ursachenzusammenhang festgestellt werden; besondere Beweisregeln können den Patienten entlasten. Rechtliche…

  • | |

    Impfentscheidung

    Impfentscheidung ist die Entscheidung, ob und wann ein minderjähriges Kind eine Schutzimpfung erhält. Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern handelt es sich regelmäßig um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, über die sie sich einigen müssen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis für die konkrete Impfung einem Elternteil übertragen. Maßgeblich sind Kindeswohl, ärztliche Aufklärung, aktuelle…

  • Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen

    Eine Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen ist eine außergerichtliche Einrichtung, die Streitigkeiten zwischen Patienten, Ärzten und Haftpflichtversicherern wegen vermuteter Behandlungsfehler untersucht und zu einer einvernehmlichen Klärung beitragen soll. Sie kann medizinische Gutachten einholen und die haftungsrechtliche Bewertung unterstützen. Das Verfahren ist häufig kostenfrei und weniger förmlich als ein Gerichtsprozess. Seine Ergebnisse sind grundsätzlich nicht verbindlich; der Rechtsweg…

  • |

    Geburtsschaden

    Ein Geburtsschaden ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes oder der Mutter, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Entbindung oder unmittelbarer Nachsorge entsteht. Rechtlich ist zwischen schicksalhaften Komplikationen und Schäden infolge eines Behandlungs-, Diagnose-, Überwachungs- oder Organisationsfehlers zu unterscheiden. Nur wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung vorliegt und den Schaden verursacht hat, kommen insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld…

  • Einwilligung in die ärztliche Behandlung

    Die Einwilligung in die ärztliche Behandlung ist die vorherige Zustimmung des Patienten zu einer medizinischen Maßnahme, die in seinen Körper oder seine Gesundheit eingreift. Sie rechtfertigt den Eingriff nur, wenn der Patient einwilligungsfähig ist und zuvor ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Die Einwilligung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt und grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Fehlt sie,…

  • |

    Einwilligungsfähigkeit

    Einwilligungsfähigkeit ist die tatsächliche Fähigkeit eines Patienten, Wesen, Bedeutung, Risiken und mögliche Folgen einer medizinischen Maßnahme zu verstehen, die Informationen abzuwägen und auf dieser Grundlage eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Sie ist nicht mit der Geschäftsfähigkeit gleichzusetzen und hängt auch nicht starr von einem bestimmten Alter ab. Entscheidend sind die konkrete Maßnahme sowie die individuelle…