|

Geburtsschaden

Ein Geburtsschaden ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes oder der Mutter, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Entbindung oder unmittelbarer Nachsorge entsteht. Rechtlich ist zwischen schicksalhaften Komplikationen und Schäden infolge eines Behandlungs-, Diagnose-, Überwachungs- oder Organisationsfehlers zu unterscheiden. Nur wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung vorliegt und den Schaden verursacht hat, kommen insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht.

Rechtliche Bedeutung

Geburtsschadensfälle gehören zum Arzthaftungsrecht und betreffen häufig die Zusammenarbeit von Frauenarzt, Hebamme, Geburtshelfer und Krankenhaus. Wegen möglicher lebenslanger Folgen können erhebliche materielle Schäden, Pflegekosten und immaterielle Beeinträchtigungen zu bewerten sein.

Voraussetzungen und Folgen

Der Anspruchsteller muss grundsätzlich Behandlungsfehler, Schaden und Ursachenzusammenhang beweisen. Beweiserleichterungen können etwa bei einem groben Behandlungsfehler, einem Befunderhebungsfehler oder mangelhafter Dokumentation eingreifen. Für die Verjährung sind Kenntnis, Minderjährigkeit und die konkrete Anspruchsgrundlage sorgfältig zu prüfen.

Beispiel

Während der Geburt zeigen Überwachungswerte Anzeichen einer Sauerstoffunterversorgung. Wird medizinisch gebotenes Eingreifen schuldhaft verzögert und entsteht dadurch ein bleibender Schaden, kann eine Haftung in Betracht kommen.

Häufige Fragen

Ist jede Behinderung nach einer Geburt ein Geburtsschaden im Haftungssinn?

Nein. Eine zeitliche Verbindung zur Geburt genügt nicht; erforderlich ist eine zurechenbare Pflichtverletzung mit ursächlicher Schadensfolge.

Wer kann haften?

Je nach Verantwortungsbereich kommen unter anderem Arzt, Hebamme, Krankenhausträger oder mehrere Beteiligte gemeinsam in Betracht.

Verwandte Begriffe

Behandlungsfehler, Befunderhebungsfehler, Krankenhausrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Patientenrecht

    Patientenrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die im Verhältnis zwischen Patient, Arzt, Krankenhaus, Krankenversicherung und weiteren Beteiligten bestehen. Dazu zählen insbesondere das Recht auf fachgerechte Behandlung, verständliche Information, Aufklärung und Selbstbestimmung, Einsicht in die Patientenakte, Vertraulichkeit sowie Ansprüche bei Behandlungsfehlern. Zentrale zivilrechtliche Regeln enthält das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 630a bis 630h….

  • |

    Befunderhebungsfehler

    Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn ein Behandelnder medizinisch gebotene Befunde nicht rechtzeitig erhebt oder sichert. Anders als beim Diagnosefehler fehlt damit eine erforderliche Untersuchungsgrundlage. Typische Fälle sind unterlassene Labor-, Bildgebungs-, Kontroll- oder Nachuntersuchungen. Der Fehler kann besondere Beweiserleichterungen auslösen, wenn der hypothetisch erhobene Befund wahrscheinlich reaktionspflichtig gewesen wäre und das Unterlassen der gebotenen Reaktion grob…

  • |

    Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht

    Die Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht bewirkt, dass nicht der Patient, sondern der Behandelnde bestimmte für die Haftung bedeutsame Tatsachen widerlegen muss. Sie greift nur in gesetzlich oder richterrechtlich anerkannten Fallgruppen ein. Besonders wichtig ist § 630h BGB: Bei einem groben Behandlungsfehler kann vermutet werden, dass der Fehler für den eingetretenen Gesundheitsschaden ursächlich war, sofern er grundsätzlich…

  • |

    Kunstfehler

    Kunstfehler ist eine traditionelle, heute rechtlich weniger präzise Bezeichnung für einen ärztlichen Behandlungsfehler. Gemeint ist eine medizinische Maßnahme, die gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst beziehungsweise den geschuldeten fachlichen Standard verstößt. Der Begriff sagt noch nichts über Schwere, Verschulden, Schaden oder Kausalität aus. In Gesetz, Rechtsprechung und Fachsprache wird deshalb überwiegend der Begriff Behandlungsfehler…

  • |

    Arzthaftungsprozess

    Der Arzthaftungsprozess ist ein gerichtliches Zivilverfahren über Ansprüche wegen einer fehlerhaften medizinischen Behandlung oder unzureichenden Aufklärung. Der Patient verlangt typischerweise Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Behandelnden oder Krankenhausträger. Kennzeichnend sind medizinisch komplexe Tatsachenfragen, die regelmäßig durch Sachverständigengutachten geklärt werden, sowie besondere Beweisregeln der §§ 630a bis 630h BGB und der hierzu entwickelten Rechtsprechung. Rechtliche Bedeutung Im…

  • Ärztliche Aufklärungspflicht

    Die ärztliche Aufklärungspflicht verpflichtet den Behandelnden, den Patienten vor einer medizinischen Maßnahme verständlich über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen, Risiken, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten zu informieren. Echte Behandlungsalternativen mit wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen sind ebenfalls zu erläutern. Die Aufklärung ermöglicht eine selbstbestimmte Einwilligung und muss grundsätzlich rechtzeitig in einem persönlichen Gespräch…