Schmerzensgeld bei Behandlungsfehler

Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler ist eine Geldentschädigung für immaterielle Nachteile, die ein Patient durch eine schuldhafte medizinische Pflichtverletzung erleidet. Es soll insbesondere Schmerzen, dauerhafte Beeinträchtigungen, psychische Belastungen und den Verlust an Lebensqualität ausgleichen und zugleich Genugtuung gewähren. Voraussetzung sind regelmäßig ein nachweisbarer Behandlungs- oder Aufklärungsfehler, eine dadurch verursachte Gesundheitsverletzung und die rechtliche Verantwortlichkeit des Behandlers oder Krankenhausträgers. Die Höhe wird von den Gerichten stets einzelfallbezogen und umfassend bewertet.

Rechtliche Bedeutung

Der Anspruch beruht insbesondere auf § 253 Abs. 2 BGB in Verbindung mit vertraglichen oder deliktischen Haftungsnormen.

Voraussetzungen und Folgen

Die Höhe wird nach den Umständen des Einzelfalls bemessen. Maßgeblich sind unter anderem Art und Dauer der Verletzungen, Behandlungsfolgen, Alter, Leidensintensität und mögliche Dauerfolgen.

Beispiel

Eine fehlerhaft durchgeführte Operation verursacht zusätzliche Eingriffe, starke Schmerzen und eine bleibende Bewegungseinschränkung. Diese Folgen beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes.

Häufige Fragen

Gibt es feste Schmerzensgeldtabellen?

Nein. Entscheidungssammlungen bieten Orientierung, ersetzen aber die individuelle Bewertung nicht.

Wird auch der ursprüngliche Krankheitsverlauf entschädigt?

Nur soweit der Behandlungsfehler zusätzliche oder verlängerte Beeinträchtigungen verursacht hat.

Verwandte Begriffe

Schmerzensgeld, Behandlungsfehler, Schadensersatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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