Heilbehandlung
Heilbehandlung bezeichnet medizinische Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Krankheiten oder Verletzungen zu erkennen, zu heilen, ihre Folgen zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Dazu können Diagnostik, ärztliche Therapie, Arzneimittel, Operationen, Rehabilitation sowie Heil- und Hilfsmittel gehören. Der Begriff wird im Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Schadensrecht und Steuerrecht verwendet und kann je nach Regelungszusammenhang unterschiedlich weit verstanden werden.
Rechtliche Bedeutung
Im Behandlungsrecht bildet die Heilbehandlung regelmäßig den Gegenstand eines Behandlungsvertrags. Im Sozialrecht entscheidet sich nach den jeweiligen Leistungsgesetzen, welche Maßnahmen von einem Versicherungsträger übernommen werden. Im Schadensrecht können erforderliche Behandlungskosten Teil des zu ersetzenden Schadens sein.
Voraussetzungen und Folgen
Eine Heilbehandlung muss grundsätzlich medizinisch indiziert, fachgerecht und vom Patienten wirksam gebilligt sein. Für die Kostenübernahme gelten je nach Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung besondere Voraussetzungen. Rein kosmetische Maßnahmen ohne Krankheitsbezug werden nicht in jedem rechtlichen Zusammenhang als notwendige Heilbehandlung anerkannt.
Beispiel
Nach einem Verkehrsunfall werden Operation, Physiotherapie und medizinisch erforderliche Hilfsmittel als Heilbehandlung eingesetzt. Die Kosten können je nach Fall von Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Schädiger zu tragen sein.
Häufige Fragen
Gehört eine Diagnose zur Heilbehandlung?
Ja. Auch Untersuchungen zur Erkennung und Abklärung einer Krankheit können Teil der Heilbehandlung sein.
Sind kosmetische Eingriffe Heilbehandlungen?
Das hängt vom Regelungszweck und einer medizinischen Indikation ab. Rein ästhetische Maßnahmen werden häufig anders behandelt als medizinisch notwendige Eingriffe.
Verwandte Begriffe
Arztrecht, Behandlungsvertrag, Einwilligung in eine medizinische Behandlung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.