|

Befunderhebungsfehler

Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn ein Behandelnder medizinisch gebotene Befunde nicht rechtzeitig erhebt oder sichert. Anders als beim Diagnosefehler fehlt damit eine erforderliche Untersuchungsgrundlage. Typische Fälle sind unterlassene Labor-, Bildgebungs-, Kontroll- oder Nachuntersuchungen. Der Fehler kann besondere Beweiserleichterungen auslösen, wenn der hypothetisch erhobene Befund wahrscheinlich reaktionspflichtig gewesen wäre und das Unterlassen der gebotenen Reaktion grob fehlerhaft erschiene.

Rechtliche Bedeutung

Die Abgrenzung zum Diagnosefehler ist beweisrechtlich wichtig. Während eine vertretbare Fehlinterpretation oft keinen Fehler begründet, kann schon das Unterlassen einer gebotenen Untersuchung pflichtwidrig sein.

Voraussetzungen und Folgen

Der Patient muss grundsätzlich die gebotene Befunderhebung und ihre Unterlassung darlegen. § 630h Abs. 5 BGB kann die Kausalität zugunsten des Patienten vermuten, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiel

Bei anhaltenden auffälligen Symptomen wird eine gebotene Kontrollbildgebung nicht durchgeführt. Später wird eine fortgeschrittene Erkrankung entdeckt.

Häufige Fragen

Führt jeder unterlassene Test zur Haftung?

Nein. Der Test muss medizinisch geboten gewesen sein und der Fehler muss für einen Schaden relevant sein.

Kann sich die Beweislast umkehren?

Ja, wenn ein wahrscheinlich reaktionspflichtiger Befund zu erwarten war und das Unterlassen der Reaktion grob fehlerhaft gewesen wäre.

Verwandte Begriffe

Siehe Diagnosefehler, Beweislastumkehr und § 630h BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Geburtsschaden

    Ein Geburtsschaden ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes oder der Mutter, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Entbindung oder unmittelbarer Nachsorge entsteht. Rechtlich ist zwischen schicksalhaften Komplikationen und Schäden infolge eines Behandlungs-, Diagnose-, Überwachungs- oder Organisationsfehlers zu unterscheiden. Nur wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung vorliegt und den Schaden verursacht hat, kommen insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld…

  • Einwilligung in eine medizinische Behandlung

    Die Einwilligung in eine medizinische Behandlung ist die Zustimmung des Patienten zu einer konkreten ärztlichen Maßnahme. Sie rechtfertigt den mit der Behandlung verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Wirksam ist sie grundsätzlich nur, wenn der Patient zuvor verständlich und rechtzeitig über Art, Umfang, Risiken und Alternativen aufgeklärt wurde. Ohne wirksame Einwilligung kann selbst eine fachgerecht…

  • Patientenrechtegesetz

    Das Patientenrechtegesetz ist das 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten. Es bündelte und konkretisierte zuvor vor allem richterrechtlich entwickelte Grundsätze und fügte insbesondere den Behandlungsvertrag mit den §§ 630a bis 630h in das Bürgerliche Gesetzbuch ein. Geregelt wurden unter anderem Informations- und Aufklärungspflichten, Einwilligung, Dokumentation, Akteneinsicht sowie Beweiserleichterungen bei Behandlungs-…

  • Ärztliche Aufklärungspflicht

    Die ärztliche Aufklärungspflicht verpflichtet den Behandelnden, den Patienten vor einer medizinischen Maßnahme verständlich über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen, Risiken, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten zu informieren. Echte Behandlungsalternativen mit wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen sind ebenfalls zu erläutern. Die Aufklärung ermöglicht eine selbstbestimmte Einwilligung und muss grundsätzlich rechtzeitig in einem persönlichen Gespräch…

  • | |

    Ärztliche Schweigepflicht

    Die ärztliche Schweigepflicht verpflichtet den Arzt, Geheimnisse des Patienten vertraulich zu behandeln. Geschützt sind nicht nur Diagnosen und Behandlungsdaten, sondern bereits die Tatsache, dass ein Patient ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. Die Pflicht ergibt sich aus dem Behandlungsverhältnis, dem Berufsrecht, dem Datenschutzrecht und § 203 StGB. Sie besteht grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen und über den…

  • Dokumentationspflicht

    Die Dokumentationspflicht verpflichtet den Behandelnden, die für die Behandlung wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse zeitnah in einer Patientenakte festzuhalten. Dazu gehören insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde, Therapien, Eingriffe, Einwilligungen und Aufklärungen. Die Dokumentation dient der Behandlungskontinuität, der Patientensicherheit und der Beweissicherung. Nachträgliche Änderungen müssen erkennen lassen, wann und mit welchem Inhalt sie vorgenommen wurden. Rechtliche Bedeutung…